13713/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.04.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                                                        

Parlament

1017 Wien                                                                          Wien, am       April 2013

 

GZ: BMF-310205/0081-I/4/2013

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13988/J vom 14. Februar 2013 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Die im Folgenden angeführten Auswertungen betreffen nur die Ergebnisse der Prüferinnen und Prüfer der Finanzverwaltung.

 

Zu 1.:

Anzahl der von der Steuerverwaltung geprüften Unternehmen:

 

 

2012

Burgenland

367

Kärnten

822

Niederösterreich

1.678

Oberösterreich

1.949

Salzburg

872

Steiermark

1.621

Tirol

1.238

Vorarlberg

583

Wien

2.928

 


Zu 2.:

Insgesamt nachverrechnete Steuern und Beiträge:

 

 

2012

Burgenland

3.713.123

Kärnten

11.525.149

Niederösterreich

14.217.960

Oberösterreich

16.954.207

Salzburg

6.113.712

Steiermark

20.020.868

Tirol

9.177.963

Vorarlberg

6.104.026

Wien

47.795.541

 

Wie bereits in der Beantwortung der Voranfrage dargelegt, ist die Anzahl der geprüften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei denen sich Nachverrechnungen ergaben, nur mit unverhältnismäßig hohem Zeit- und Kostenaufwand auswertbar bzw. im Hinblick auf die im Einkommensteuergesetz vorgesehene pauschale Nachversteuerung bestimmter Tatbestände gar nicht möglich.

 

Zu 3. und 5.:

Die geltend gemachten Zuschläge und Verzugszinsen sind bereits in den nachverrechneten Beiträgen enthalten und können nicht gesondert dargestellt werden. Eine automatisierte Auswertung für die an das Finanzamt abzuführenden Lohnabgaben ist im Hinblick auf die Fälligkeits- und Entrichtungsbestimmungen der Bundesabgabenordnung nicht möglich.

 

Zu 4.:

Von Prüferinnen und Prüfern der Finanzverwaltung vorgeschriebene Beträge an Sozial-versicherungsbeiträgen:

 

 

2012

Burgenland

1.224.892

Kärnten

4.270.103

Niederösterreich

5.517.819

Oberösterreich

4.920.083

Salzburg

1.802.303

Steiermark

5.355.571

Tirol

4.133.479

Vorarlberg

2.346.652

Wien

9.880.561

 


Zu 6.:

Ergebnisse der von Prüferinnen und Prüfern der Finanzverwaltung vorgeschriebenen Beträge an Lohnabgaben (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer):

 

 

2012

Burgenland

2.488.231

Kärnten

7.255.046

Niederösterreich

8.700.142

Oberösterreich

12.034.125

Salzburg

4.311.409

Steiermark

14.665.297

Tirol

5.044.484

Vorarlberg

3.757.373

Wien

37.914.980

 

Zu 7. bis 9.:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu 10.:

Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen hat sich die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben im Hinblick auf die Synergieeffekte bewährt.

 

Zu 11.:

Das Bundesministerium für Finanzen betrachtet das Verwaltungsreformprojekt „Gemeinsame Prüfung von lohnabhängigen Abgaben“ (GPLA) als überaus gelungen. Die Gesamt-betrachtung zeigt, dass es aus Organisationsentwicklungssicht innerhalb kurzer Zeit gelungen ist, zwei auf organisatorischer und technischer Ebene völlig unterschiedlich strukturierte Organisationen weitgehend zu harmonisieren; dies unter der seinerzeitigen Ausgangsprämisse möglichst geringer Eingriffe in die bestehende Aufbauorganisation und die technischen Systeme und Verfahren der beiden Organisationen. Überdies wurden durch dieses Projekt die Kommunalsteuerprüfer der Gemeinden eingespart.

 

Ungeachtet dessen ist das Bundesministerium für Finanzen bemüht, Empfehlungen des Rechnungshofes zu verwirklichen. Auch im gegenständlichen Fall wird an entsprechenden Umsetzungsmaßnahmen gearbeitet.


Zu 12.:

Personalstand an GPLA-Prüfern der Steuerverwaltung in VBÄ:

 

 

2012

Burgenland

6,68

Kärnten

15,52

Niederösterreich

33,64

Oberösterreich

35,12

Salzburg

18,96

Steiermark

32,42

Tirol

24,59

Vorarlberg

12,50

Wien

77,12

 

Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundes-ministeriums für Finanzen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.