13715/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.04.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen haben am  14. Februar 2013 unter der ZI. 13990/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Fall Kawadri“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Ich verweise auf meine Beantwortung der Parlamentarischen Anfragen ZI. 9686/J-NR/2011 vom 3. November 2011, ZI. 10962/J-NR/2012 vom 8. März 2012 und ZI. 12457/J-NR/2012 vom 6. Juli 2012.

 

Im Bestreben, weitere Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Fall Kawadri zu erlangen, stellten sowohl die Zentralstelle des Bundesministeriums für europäische und internationale

Angelegenheiten (BMeiA) als auch die Österreichische Botschaft Abu Dhabi seit Beantwortung

der jüngsten Parlamentarischen Anfrage weitere Untersuchungen an. Bei den Recherchen an der

ÖB Abu Dhabi wurde zwischenzeitlich im EDV-System der Botschaft - allerdings ohne

Geschäftszahl und daher nicht als förmlicher Akt – die dort abgespeicherte Vorlage eines zu

Gunsten von Herrn Kawadri ausgestellten und bisher nur in Form von Fax-Kopien bekannten

Bestätigungsschreibens vom 17.4.2008 aufgefunden. Das BMeiA verfügt


nicht über das Originalschreiben, geht aber nunmehr davon aus, dass die vorhandene Kopie auf einem authentischen Schreiben basiert. Der ehemalige Konsul schloss bei nochmaliger Befragung die Echtheit des Schreibens nicht aus. Die zuständigen österreichischen Justizbehörden wurden über die jüngsten Untersuchungsergebnisse informiert.

Die Österreichische Botschaft Abu Dhabi informierte die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) zusätzlich zu zwei bereits vorher ergangenen offiziellen Mitteilungen Anfang Februar 2013 nochmals, dass ein Bestätigungsschreiben für Herrn Kawadri jedenfalls ungültig ist. Die Behörden von VAE wurden um Einziehung des etwaigen Originals ersucht.

Herr Kawadri, der angibt das Original des Bestätigungsschreibens inne zu haben, wurde von der Botschaft zur Herausgabe aufgefordert. Weiters wurde ihm mit förmlichem Schreiben untersagt, sich gegenüber Dritten - geschäftlich oder privat- als „Rechtsberater“ (legal adviser, legal consultant) bzw. Übersetzer der Botschaft zu bezeichnen.

Herr Kawadri stand zu keiner Zeit in einem Anstellungs- oder (anwaltlichen) Dienstverhältnis zur Österreichischen Botschaft. Er hat allerdings seine Kenntnisse der lokalen Verhältnisse, Rechtsvorschriften und seine Kontakte zu lokalen Behörden im Interesse von in Schwierigkeiten geratenen Österreichern zum Einsatz gebracht. Nach eingehender Durchsicht der Akten konnte in einem einzigen Fall festgestellt werden, dass Herr Kawadri vom ehemaligen Konsul in einer Note an eine österreichische Behörde fälschlicherweise als Vertrauensanwalt bezeichnet wurde. Im betreffenden Fall sind jedoch niemandem Nachteile entstanden. Herr Kawadri wurde auch nicht als Vertrauensanwalt auf der Botschaftshomepage geführt.

Abschließend möchte ich ausdrücklich festhalten, dass die ÖB Abu Dhabi die konsularische Betreuung von Österreicherinnen und Österreichern in der Vergangenheit bei zahlreichen Gelegenheiten engagiert wahrgenommen und dabei auch vielen österreichischen Staatsbürgern wirksam geholfen hat. Sie wird dies selbstverständlich auch in Zukunft tun.