13719/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.04.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0047-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 13989/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Menschenhandel, Sklavenhandel und grenzüberschreitender Prostitutionshandel – Gerichtliche Erledigung dieser Strafanzeigen (2012)“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 24:

Ich habe anlässlich der Anfrage eine statistische Auswertung aus der Verfahrensautomation Justiz (VJ) vornehmen lassen, die ich meiner Anfragebeantwortung anschließe. Einschlägige Verurteilungen im Jahr 2012 wurden – unabhängig davon, ob sie in Rechtskraft erwuchsen oder nicht – der VJ entnommen (Fragepunkt 15). Die Gerichtliche Kriminalstatistik („Verurteilungsstatistik“) für das Jahr 2012 liegt noch nicht vor, sodass die Fragen nach den rechtskräftigen Verurteilungen (Fragepunkte 2, 10, 15 und 18) noch offen bleiben mussten.


Zu 25:

Eine auffällig hohe Anzahl von Verfahrenseinstellungen ist unter Bedachtnahme auf die übliche „Einstellungsquote“ nicht anzunehmen. Daten zur Verfahrenserledigung aus anderen Ländern liegen mir dazu nicht vor.

Zu 26:

Das StGB enthält in den (gemeint wohl) § 104 StGB „Sklaverei“, § 104a StGB „Menschenhandel“ und § 217 StGB „Grenzüberschreitender Prostitutionshandel“ sehr umfassende Strafbestimmungen, die im weiteren Sinn alle den Menschenhandel sanktionieren. § 104a StGB wendet sich gezielt gegen bestimmte – für sich genommen häufig neutrale – Handlungen im Vorfeld der eigentlichen Ausbeutung, deren besonderes Unrecht im Ausbeutungsvorsatz des Täters liegt.

Zur Aufdeckung und Aufklärung dieser Straftaten bedarf es aber in den überwiegenden Fällen der Aussage des Opfers. Die Qualität und die Verwertbarkeit dieses Beweismittels hängen eng mit der Aussagebereitschaft des Opfers und darüber hinaus mit der Verfügbarkeit des Opfers für die Strafverfolgungsbehörden zusammen. Die StPO sieht gerade im Zusammen­hang mit den genannten Straftatbeständen eine Reihe von Opferschutz- und Unterstützungs­maßnahmen vor (z.B. § 66 Abs. 2 StPO - Anspruch auf Prozessbegleitung, § 162 StPO - Anonyme Aussage, § 165 StPO - Kontradiktorische Vernehmung von Zeugen).

Abgesehen von den angeführten Umständen werden aber keine besonderen Ver­folgungsschwierigkeiten gesehen. Ergänzend darf angeführt werden, dass zur Ver­besserung der Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den Opferschutzeinrichtungen vom Bundesministerium für Justiz an den Landesgerichten regel­mäßige „Runde Tische“ initiiert wurden, bei welchen sich Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte einerseits und Vertreterinnen und Vertreter von Opferschutzeinrichtungen anderseits austauschen können. Diese Runden Tische sind mittlerweile überall gut eingeführt und erleichtern die Zusammenarbeit und das Verständnis für die verschiedenen Aufgabenbereiche erheblich.

Darüber hinaus sind bei den Staatsanwaltschaften besonders geschulte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zur Verfolgung von Menschenhandel und strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung zuständig.

Zur weiteren Optimierung der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden und der Exekutive in Fällen von Menschenhandel fand am 17. September 2012 auf ministerieller Ebene eine Besprechung im Bundesministerium für Justiz mit hochrangigen Vertreter­innen und Vertreter des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Inneres, des Bundeskanzleramts - Sektion Frauen, der Staatsanwaltschaften und der Landespolizeidirektion Wien statt. Dabei wurden unter anderem Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Qualität der Verdolmetschung, noch besseren Sensibilisierung von Personen, die mit Opfern von Menschenhandel im Strafverfahren zu tun haben, sowie die allgemeine Bereitschaft, nachträgliche Fallbesprechungen, sofern der Wunsch seitens Opferschutzvereinigungen oder Kriminalpolizei geäußert wird, durchzuführen, besprochen.

 

Wien,      . April 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.