13720/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.04.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0246-II/BK/1.6/2013
Wien, am . April 2013
Die Abgeordnete zum Nationalrat Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 15. Februar 2013 unter der Zahl 13993/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Finanzierung der Interventionsstellen/Gewaltschutzzentren“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3 und 7:
Die Interventionsstelle bzw. Gewaltschutzzentren haben bei Ihrer Angebotslegung, gemäß den Ausschreibungsbestimmungen, die Sicherstellung der flächendeckenden Betreuung des jeweiligen Bundeslandes gewährleistet. Die dafür benötigten Kosten wurden von den Interventionsstellen bzw. Gewaltschutzzentren budgetiert und in deren Angeboten mitein-bezogen. Die Anzahl der Außenstellen der Interventionsstellen bzw. Gewaltschutzzentren fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres und kann daher nicht angeführt werden.
Zu Frage 4:
Der jährliche Fixbetrag, der vom Bundesministerium für Inneres für die Gewaltschutzzentren und den Interventionsstellen getragen wird, beläuft sich auf € 3.382.944,06.
Zu den Fragen 5 bis 6:
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Vertraglich festgelegte jährliche Fallzahlen |
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Bundesland |
Fallzahlen |
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Burgenland |
bis 850 |
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Kärnten |
bis 950 |
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Oberösterreich |
bis 2.150 |
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Niederösterreich |
bis 1.950 |
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Salzburg |
bis 1.200 |
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Steiermark |
bis 2.350 |
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Tirol |
bis 1.300 |
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Vorarlberg |
bis 900 |
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Wien |
bis 5.800 |
Werden die vertraglich festgelegten Fallzahlen überschritten, so wird der Pauschalbetrag für einen Beratungsfall bis zu 210 Beratungsfällen mit einem Zusatzbetrag von € 6.000,-- abge-golten.