13720/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.04.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

GZ: BMI-LR2220/0246-II/BK/1.6/2013

Wien, am         . April 2013

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 15. Februar 2013 unter der Zahl 13993/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Finanzierung der Interventionsstellen/Gewaltschutzzentren“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3 und 7:

Die Interventionsstelle bzw. Gewaltschutzzentren haben bei Ihrer Angebotslegung, gemäß den Ausschreibungsbestimmungen, die Sicherstellung der flächendeckenden Betreuung des jeweiligen Bundeslandes gewährleistet. Die dafür benötigten Kosten wurden von den Interventionsstellen bzw. Gewaltschutzzentren budgetiert und in deren Angeboten mitein-bezogen. Die Anzahl der Außenstellen der Interventionsstellen bzw. Gewaltschutzzentren fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres und kann daher nicht angeführt werden.

 

Zu Frage 4:

Der jährliche Fixbetrag, der vom Bundesministerium für Inneres für die Gewaltschutzzentren und den Interventionsstellen getragen wird, beläuft sich auf € 3.382.944,06.


Zu den Fragen 5 bis 6:

Vertraglich festgelegte jährliche Fallzahlen

Bundesland

Fallzahlen

Burgenland

bis 850

Kärnten

bis 950

Oberösterreich

bis 2.150

Niederösterreich

bis 1.950

Salzburg

bis 1.200

Steiermark

bis 2.350

Tirol

bis 1.300

Vorarlberg

bis 900

Wien

bis 5.800

 

Werden die vertraglich festgelegten Fallzahlen überschritten, so wird der Pauschalbetrag für einen Beratungsfall bis zu 210 Beratungsfällen mit einem Zusatzbetrag von € 6.000,-- abge-golten.