13721/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.04.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0317-II/BK/1.6/2013
Wien, am . April 2013
Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag.a Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 15. Februar 2013 unter der Zahl 13997/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die wissenschaftliche Begleitung des „Bündnis gegen Gewalt“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Vergabe erfolgte entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Bundesver-gabegesetzes 2006.
Zu Frage 2:
Die Leistungen bezogen sich vor Allem auf die Beratung und Unterstützung bei der Projekterarbeitung und –durchführung speziell bezogen auf gewaltpräventive Spezifika, sowie der öffentlichen Verbreitung und wichtigen Sensibilisierung in Hinblick auf das Spezialgebiet Gewaltprävention.
Speziell wissenschaftlich begleitet und evaluiert wurden sämtliche im Zuge des Projektes eingereichten Initiativen betreffend Gewaltprävention (bis Ende Februar 2012), wobei die Bewertungskriterien und die genaue Vorgehensweise auf der Homepage ersichtlich sind.
Zu den Fragen 3 und 13 bis 16 :
Für die Jahre 2011 und 2012 wurde jeweils ein Werkvertrag abgeschlossen (im Jahr 2011 EURO 100.000,-- exkl. USt., im Jahr 2012 EURO 90.000,-- exkl. USt). Speziell wissenschaftlich begleitet und evaluiert wurden sämtliche im Zuge des Projektes eingereichten Initiativen betreffend Gewaltprävention. Nach Ablauf des jeweiligen Quartals wurde jeweils ein Viertel der jeweiligen Vertragssumme pauschal ausbezahlt.
Zu Frage 4:
Nein, da das Institut für Stressprophylaxe & Salutogenese bei der Abwicklung des gegenständlichen Projektes nie Vertragspartner des Bundesministeriums für Inneres war.
Zu Frage 5:
Vom Bundesministerium für Inneres bzw. vom Bundeskriminalamt wurde die Projektab-wicklung organisiert und dazu das notwendige Wissen und die Arbeitskraft betreffend Projektmanagement und Koordination eingebracht. Auch wurde durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit das Projekt bekannt gemacht und forciert, die vorgestellten Projekte und Vorhaben wurden auf der Homepage publiziert und diese stetig aktualisiert. Potentielle Projektpartner wurden schriftlich und persönlich kontaktiert, Koordinierungstreffen für weitere Projektabwicklungen wurden abgehalten. Die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen wurde federführend vom Bundeskriminalamt durchgeführt.
Zu den Fragen 6 und 24 bis 27:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 7 bis 10:
Der angefragte Bericht wird voraussichtlich Ende April 2013 abgeschlossen sein und dem Bundesministerium für Inneres übermittelt werden. Auf der Homepage werden die relevanten Teile für die am Themenbereich Gewaltprävention interessierte Öffentlichkeit veröffentlicht werden. Die Frage der Evaluierung des Berichtes kann erst nach Einlangen des Berichtes einer Bewertung zugeführt werden.
Zu Frage 11:
Die Kosten für die wissenschaftliche Begleitung wurden unter der Finanzposition 1-11728-7270.000 budgetiert (2011 und 2012).
Zu den Fragen 12 und 17:
Nein.
Zu Frage 18:
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früherer VA-Ansatz 1/11778 Aufwendungen für Werkleistungen durch Dritte für das Projekt „Bündnis gegen Gewalt“ |
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Werkleistung durch Dritte |
Höhe der Aufwendungen in EURO |
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2010 |
Fr. Priv. Doz. Layane Sautner – Veranstaltung „Bündnis gegen Gewalt“ |
254,80 |
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SV Österreich Catering – Veranstaltung „Bündnis gegen Gewalt“ |
2.274,00 |
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Bundesgärten – Veranstaltung „Bündnis gegen Gewalt“ |
126,00 |
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2011 |
- |
- |
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2012 |
- |
- |
Zu Frage 19:
Da für das Projekt Bündnis gegen Gewalt auf dem früheren VA-Ansatz 1/11778 für das Jahr 2013 keine Aufwendungen für Werkleistungen durch Dritte geplant waren, erfolgte auch keine Budgetierung.
Zu Frage 20:
Die Beauftragung erfolgte jeweils durch die nach der Geschäftseinteilung zuständige Stelle des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 21:
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früherer VA-Ansatz 1/11776 Aufwendungen für Förderungen im Zusammenhang mit dem Projekt „Bündnis gegen Gewalt“ |
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Einrichtung |
Höhe der Förderung in EURO |
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2010 |
- |
- |
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2011 |
- |
- |
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2012 |
Verein Hazissa |
5.000,00 |
Zu Frage 22:
Für das Projekt Bündnis gegen Gewalt wurden auf dem früheren VA-Ansatz 1/11776 für das Jahr 2013 keine Förderungen geplant und daher auch nicht budgetiert.
Zu Frage 23:
In den letzten Jahren gab es keine Zuständigkeitsverschiebungen. Die Budgetunterkategorie Kriminalpolizeilicher Beratungsdienst und Opferschutzeinrichtungen wurde durchgehend von der laut Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Inneres zuständigen Stelle, dem Büro 1.6 des Bundeskriminalamtes, betreut.