13722/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.04.2013
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.290/0044-I/4/2013 Wien, am April 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.a Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 15. Februar 2013 unter der Nr. 13996/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Finanzierung der Interventionsstellen/Gewaltschutzzentren gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3 und 7:
Ø Wie viele Außenstellen von Gewaltschutzzentren gibt es in Österreich insgesamt und nach Bundesländern aufgegliedert?
Ø Wie bzw. von welcher Stelle werden die Außenstellen der Gewaltschutzzentren derzeit in welchem Ausmaß finanziert?
Ø In welcher Form wird die regionale Betreuung durch die Gewaltschutzzentren in den Bundesländern im Auftragsvertrag sichergestellt?
Ø Ist durch das neue Finanzierungsmodell gewährleistet, dass die Außenstellen der Interventionsstellen in den Bundesländern in der derzeitigen Form weiterbestehen können?
Im Ausschreibungsverfahren hatten die Interventionsstellen/Gewaltschutzzentren entsprechend den Ausschreibungsbedingungen eine flächendeckende Betreuung im jeweiligen Bundesland sicher zu stellen. Mit den von ihnen gelegten Angeboten gewährleisten sie daher auch eine allenfalls erforderliche Regionalisierung, sei es in Form von Außenstellen oder in anderen Formen einer Beratung in den Regionen oder vor Ort. Das dafür erforderliche Budget ist in den Gesamtkosten inkludiert.
Zu Frage 4:
Ø Wie hoch ist der jährliche Fixbetrag den die Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie/Gewaltschutzzentren in den einzelnen Bundesländern im Rahmen des Auftragsvertrages von Ihrem Ressort erhalten?
Die Höhe des jährlichen Fixbetrages, der von meinem Ressort zu tragen ist, beträgt derzeit € 3,382.944,06.
Zu den Fragen 5 und 6:
Ø Wie hoch ist die mit Ihrem Ressort vereinbarte Fallzahl in den einzelnen Bundesländern?
Ø Ab welcher Fallzahl gibt es von Ihrem Ressort einen zusätzlichen Pauschalbetrag und in welcher Höhe ist dieser Pauschalbetrag budgetiert?
Die vereinbarte Fallzahl ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich.
|
Bundesland |
Fallzahl |
|
Burgenland |
bis 850 |
|
Vorarlberg |
bis 900 |
|
Kärnten |
bis 950 |
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Niederösterreich |
bis 2.150 |
|
Oberösterreich |
bis 1.950 |
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Salzburg |
bis 1.200 |
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Steiermark |
bis 2.350 |
|
Tirol |
bis 1.300 |
|
Wien |
bis 5.800 |
Ab dem Monat des erstmaligen Überschreitens der betreffenden Fallzahl gebührt für jeweils einen bis 210 weitere Fälle ein Zusatzbetrag von € 6.000,-- pro Monat, das sind bei einer durchgehenden Steigerung der Fallzahl € 72.000,-- pro Jahr.
Mit freundlichen Grüßen