13724/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.04.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0047-I/A/15/2013

Wien, am 12. April 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 14012/J der Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 4:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung der Frau Bundesministerin für Finanzen zu der an sie gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 14011/J.

 

Fragen 5 bis 8:

Im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2012 standen 26 Dauerkarten und 835 Einzelkarten zur Verfügung.

Die Benützung erfolgt nach Maßgabe der dienstlichen Erfordernisse, die Karten stehen grundsätzlich allen Mitarbeiter/inne/n des Ressorts zur Verfügung.

 

Fragen 9 bis 13:

Die in den Jahren 2010 bis 2012 angefallenen Kosten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr

Kosten in €

2010

25.523,39

2011

23.907,47

2012

15.401,55

Gesamt

64.832,41

 

 

Von den im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2012 angefallenen Gesamt-kosten in Höhe von € 64.832,41 entfielen € 43.028,42 auf Ressortbedienstete und

€ 21.803,99 auf Mitarbeiter/innen des Ministerbüros.

 

Fragen 14 bis 16:

Die Kontrolle erfolgt durch die bzw. den jeweilige/n Vorgesetzte/n sowie im Rahmen des quartalsweisen Budgetcontrollings. Allfällige Konsequenzen sind disziplinär-, dienst-, arbeits- bzw. zivilrechtlicher Art. Die private Nutzung von Taxikarten würde eine Verletzung der Dienstpflichten darstellen.