13724/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.04.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
|
GZ: BMG-11001/0047-I/A/15/2013
Wien, am 12. April 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 14012/J der Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 4:
Zu diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung der Frau Bundesministerin für Finanzen zu der an sie gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 14011/J.
Fragen 5 bis 8:
Im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2012 standen 26 Dauerkarten und 835 Einzelkarten zur Verfügung.
Die Benützung erfolgt nach Maßgabe der dienstlichen Erfordernisse, die Karten stehen grundsätzlich allen Mitarbeiter/inne/n des Ressorts zur Verfügung.
Fragen 9 bis 13:
Die in den Jahren 2010 bis 2012 angefallenen Kosten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
|
Jahr |
Kosten in € |
|
2010 |
25.523,39 |
|
2011 |
23.907,47 |
|
2012 |
15.401,55 |
|
Gesamt |
64.832,41 |
Von den im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2012 angefallenen Gesamt-kosten in Höhe von € 64.832,41 entfielen € 43.028,42 auf Ressortbedienstete und
€ 21.803,99 auf Mitarbeiter/innen des Ministerbüros.
Fragen 14 bis 16:
Die Kontrolle erfolgt durch die bzw. den jeweilige/n Vorgesetzte/n sowie im Rahmen des quartalsweisen Budgetcontrollings. Allfällige Konsequenzen sind disziplinär-, dienst-, arbeits- bzw. zivilrechtlicher Art. Die private Nutzung von Taxikarten würde eine Verletzung der Dienstpflichten darstellen.