13725/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.04.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0050-I/A/15/2013

Wien, am 12. April 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 14062/J der Abgeordneten Zanger, Vock und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Fragen 1 bis 3:

Gemäß Art. 11 Abs. 1 Z 8 B-VG fällt der Tierschutz in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die Vollziehung ist jedoch Angelegenheit der Länder.

Da der hinterfragte Begriff „Tierrettung“ im Tierschutzgesetz nicht enthalten ist, der Anfrage insgesamt jedoch zu entnehmen ist, dass es sich um eine Angelegenheit der Vollziehung handelt, fällt die Beantwortung der Anfrage nicht in meine Zuständigkeit.