13725/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.04.2013
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
|
GZ: BMG-11001/0050-I/A/15/2013
Wien, am 12. April 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 14062/J der Abgeordneten Zanger, Vock und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Gemäß Art. 11 Abs. 1 Z 8 B-VG fällt der Tierschutz in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die Vollziehung ist jedoch Angelegenheit der Länder.
Da der hinterfragte Begriff „Tierrettung“ im Tierschutzgesetz nicht enthalten ist, der Anfrage insgesamt jedoch zu entnehmen ist, dass es sich um eine Angelegenheit der Vollziehung handelt, fällt die Beantwortung der Anfrage nicht in meine Zuständigkeit.