13727/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.04.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0049-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 13995/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Häftlingszahlen, bedingte Entlassungen, Entlassungen gem. §133a StPO, gemeinnützige Leistung, sowie elektronisch überwachter Hausarrest im Jahr 2012“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Zum Stichtag 31. Dezember 2012 waren 8.268 Personen in den österreichischen Justiz­anstalten inhaftiert (Belag). Die Anzahl – gegliedert nach Haftstatusgruppen und Justizanstalten – und der Auslastungsgrad der einzelnen Justizanstalten können der Tabelle entnommen werden:

Justizanstalt

U-Haft

Strafhaft

Maßnahme

sonstige

Haft

Belag

Auslastung

in%

Wien-Simmering

0

340

0

0

340

99

Wien-Josefstadt

670

431

15

10

1.126

114

Wien-Josefstadt, Außenstelle Wilhelmshöhe

6

22

1

0

29

43

Wien-Josefstadt, Außenstelle Simmering

1

101

0

1

103

 

Wien-Favoriten

0

95

9

0

104

103

Wien-Favoriten, Außenstelle Münchendorf

0

9

2

0

11

92

Wien-Mittersteig

0

0

85

0

85

89

Wien-Mittersteig, Außenstelle Floridsdorf

0

0

39

0

39

71

Göllersdorf

1

21

116

0

138

83

Sonnberg

0

352

1

0

353

101

Korneuburg

73

124

1

0

198

74

Krems/Donau

18

97

0

0

115

65

Stein

2

634

116

1

753

99

Stein, Außenstelle Oberfucha

0

23

0

0

23

72

St. Pölten

43

168

0

0

211

86

Gerasdorf

5

72

14

0

91

75

Hirtenberg

0

369

0

0

369

98

Hirtenberg, Außenstelle Münchendorf

0

45

0

0

45

94

Schwarzau

0

161

8

2

171

89

Wiener Neustadt

145

77

0

2

224

106

Eisenstadt

70

67

1

0

138

90

Linz

96

126

1

3

226

101

Linz, Außenstelle Asten

0

87

0

0

87

69

Linz, Außenstelle Forensisches Zentrum Asten

0

0

75

0

75

82

Suben

0

276

0

0

276

99

Ried/Innkreis

20

73

2

0

95

66

Garsten

8

315

63

0

386

105

Garsten, Außenstelle Steyr

0

15

0

0

15

60

Wels

45

89

13

1

148

95

Salzburg

57

114

1

0

172

83

Leoben

34

149

2

1

186

91

Graz-Jakomini

162

236

4

2

404

91

Graz-Jakomini, Außenstelle Paulustorgasse

5

50

0

0

55

79

Graz-Karlau

0

406

80

0

486

103

Graz-Karlau, Außenstelle Lankowitz

0

44

0

0

44

85

Klagenfurt

56

252

1

2

311

95

Klagenfurt, Außenstelle Rottenstein

0

35

0

0

35

70

Innsbruck

116

324

6

3

449

95

Feldkirch

61

60

3

1

125

103

Feldkrich, Außenstelle Dornbirn

0

27

0

0

27

69

SUMME

1.694

5.886

659

29

8.268

 

 

Zu 3 bis 8:

Die bedingten Entlassungen stellten sich im Jahr 2012 – gegliedert nach den Oberlandesgerichtssprengeln – wie folgt dar (mit dem Hinweis, dass eine bedingte Entlassung gewöhnlich frühestens nach Verbüßung von drei Monaten erfolgen kann):


Bedingte Entlassung nach …

OLG Wien

OLG Graz

OLG Linz

OLG Innsbruck

Verbüßung von mindestens 2/3 der Strafe

761

360

456

150

Verbüßung von weniger als 2/3 der Strafe

257

164

163

59

Verbüßung der Hälfte der Strafe

129

206

79

231

 

In 736 dieser rund 3.000 Fälle wurde eine bedingte Entlassung aus dem unbedingten Teil einer teilbedingten Freiheitsstrafe ausgesprochen. Im Jahr 2012 wurde in 1.342 Fällen eine bedingte Entlassung unter Auflage der Bewährungshilfe ausgesprochen. Gemäß § 133a StVG wurden im Jahr 2012 489 Personen entlassen (Quelle: IVV).

 

Zu 9:

Die Begutachtungsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter (in der Folge kurz: BEST) gab im Jahr 2012 insgesamt 521 gutachterliche Stellungnahmen (Äußerungen) gemäß § 152 Abs. 2, vorletzter Satz, StVG ab.

Zur Beurteilung der Voraussetzungen für die Gewährung von Vollzugslockerungen, eines Ausganges oder einer Unterbrechung gemäß §§ 99 Abs. 5, dritter Satz, 99a Abs. 3, 126 Abs. 5, 147 Abs. 2, 166 Z 2 StVG nahm die BEST im Jahr 2012 in zwei Fällen Stellung.

Im Zuge von Entscheidungen über die Gewährung von elektronisch überwachtem Hausarrest erstellte die BEST gemäß § 156d Abs. 3 StVG insgesamt 40 gutachterliche Stellungnahmen (Äußerungen), und zwar 34 vor Strafantritt („front door“) und sechs nach Strafantritt („back door“).

Im Jahr 2012 wurden 176 gutachterliche Stellungnahmen zu Sexualstraftätern sowie 101 Vollzugsgutachten zu Gewalt- und Sexualstraftätern erstellt.

Zu 10 bis 11:

Im Jahr 2012 haben laut Mitteilung des damit betrauten Vereins NEUSTART 1.344 Personen das Angebot angenommen, gemeinnützige Leistungen an Stelle einer Ersatzfreiheitsstrafe zu erbringen. Demgegenüber wurden im Jahr 2012 1.407 Ersatzfreiheitsstrafen angetreten.

Zu 12:

Zum Stichtag 31. Dezember 2012 befanden sich zwei Untersuchungshäftlinge, 156 Verurteilte vor Strafantritt („front door“) und 45 Verurteilte nach Strafantritt („back door“) im elektronisch überwachten Hausarrest.

 

Wien,      . April 2013

 

 

Dr. Beatrix Karl