13728/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.04.2013
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BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0031-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 15. April 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und

                        Kollegen vom 18. Februar 2013, Nr. 14004/J, betreffend der Verwendung

                        von Tiermehl als Fischfutter

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen vom 18. Februar 2013, Nr. 14004/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Seit 1.1.2001 ist die Verfütterung von tierischen Proteinen an Nutztiere grundsätzlich verboten, um zu verhindern, dass TSE (transmissible spongiforme Enzephalopathien) über die Futtermittelkette verbreitet wird.

Mit der Verordnung (EU) 56/2013 vom 16. Januar 2013 zur Änderung der Anhänge I und IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien wird die Verfütterung von Nichtwiederkäuer-Protein (Geflügel- und Schweineprotein) an Tiere in Aquakulturen (Fische) mit 1.6.2013 wieder zulässig sein.

 

Mit der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 werden Vorschriften zur Verhütung, Bekämpfung und Tilgung von TSE festgelegt. Die darin festgelegten Maßnahmen, wie z.B. die Entfernung von Risikomaterial oder das Verfütterungsverbot von tierischen Proteinen, wurden laufend von der Europäischen Kommission überwacht und evaluiert.

 

Zunächst wurde in der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat „Zweiter Fahrplan für die TSE-Bekämpfung: Ein Strategiepapier zum Thema transmissible spongiforme Enzephalopathien 2010-2015“ vom 16. Juli 2010 aufgrund von wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit der Schluss gezogen, dass die Aufhebung des Verbots, verarbeitete Nichtwiederkäuer-Proteine an Nichtwiederkäuer zu verfüttern, erwogen werden kann, da das Übertragungsrisiko von BSE unwahrscheinlich ist, sofern Nichtwiederkäuer-Protein an Nichtwiederkäuer verfüttert wird.

In der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. März 2011 zu dem Thema „Das Proteindefizit in der EU: Wie lässt sich das seit langem bestehende Problem lösen?“ wird die Kommission aufgefordert, dem Parlament und dem Rat einen Legislativvorschlag vorzulegen, durch den die Verwendung von aus lebensmitteltauglichen Schlachtabfällen stammendes verarbeitetes tierisches Protein für die Herstellung von Futtermitteln für Schweine und Geflügel erlaubt wird.

 

Angesichts des in der EU bestehenden Proteindefizits unterstützt das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 6. Juli 2011 den Vorschlag der Kommission, die Verfütterung von verarbeiteten tierischen Proteinen an Nichtwiederkäuer wiederzuzulassen.

 

Aus diesen Gründen wurde die Zulassung von tierischen Proteinen für die Fütterung in Aquakulturen (Fische) mit der Verordnung (EU) 56/2013 wieder eingeführt.

Die bereits derzeit geltenden höchsten Sicherheitsstandards für Produktions- und  Sterilisierungsmethoden, das Verbot der Wiederverwendung innerhalb derselben Art („Kannibalismus-Regelung“) und das Erfordernis getrennter Produktionslinien bei der Futtermittelherstellung und Verfütterung bleiben weiterhin bestehen.

 

Zu Frage 3:

 

Ein Verbot von tierischen Proteinen als Fischfutter scheint wissenschaftlich nicht mehr gerechtfertigt.

Die österreichischen Futtermittelhersteller werden voraussichtlich kein Fischfutter mit Tiermehlzusatz herstellen, da der Aufwand für getrennte Produktionslinien zu hoch ist. Es gibt in Österreich nur einen einzigen Fischfutterhersteller, da ein Extruder für die Schwimmfähigkeit des Futters notwendig ist. Importe von Fischfutter z.B. aus den Niederlanden sind möglich.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Zur Beantwortung dieser Fragen wird auf die Anfragebeantwortung der parlamentarischen Anfrage 14005/J vom 18. Februar 2013 durch den Bundesminister für Gesundheit verwiesen.

 

Der Bundesminister: