13729/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.04.2013
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BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0032-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 15. April 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen

                        vom 18. Februar 2013, Nr. 14016/J, betreffend den Missbrauch der Taxi-

                        Business-Karten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungsbüros

                        in den Jahren 2010, 2011 und 2012

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen vom 18. Februar 2013, Nr. 14016/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 4 :

 

Die Bundesbeschaffung GmbH hat gemäß BB-GmbH-Gesetz mit Beförderungsunternehmen Rahmenvereinbarungen abgeschlossen. Das BMLFUW hat entsprechend dem Rahmenvertrag eine Vereinbarung mit einem Beförderungsunternehmen betreffend Ausstellung von Taxikarten und die bargeldlose Zahlung getroffen. Auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der Bundesministerin für Finanzen, Nr. 14011/J, wird verwiesen.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

In den Jahren 2010 bis 2013 stand bzw. steht folgende Anzahl an Taxikarten zur Verfügung:

 



Jahr

Anzahl

2010

22

2011

22

2012

23

2013

21

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Die Taxikarten standen (und stehen) den Bediensteten des Ministerbüros und den Leitern der Sektionen für dienstliche Fahrten zur Verfügung.

 

Zu den Fragen 9 bis 12:

 

Jahr

Gesamtkosten in €

Anteil der Taxikarten in €

2010

08.142,00

7.006,80

2011

11.172,43

9.905,48

2012

10.755,40

9.157,80

 

Zu Frage 13:

 

Die Gesamtkosten für Taxifahrten vom 01.01.2010 bis 31.12.2012 betrugen:

a) Für Bedienstete des Ressorts € 3.902,67.

b) Für Bedienstete des Ministerbüros € 26.167,16

c) Leermeldung.

 

Zu den Fragen 14 bis 16:

 

Die vom BMLFUW bezahlten Taxikosten betreffen ausschließlich dienstliche Fahrten. Auf jedem Beleg wird die Begründung der dienstlichen Notwendigkeit vermerkt und bestätigt. Weiters erfolgt im Zuge der Anweisung eine Plausibilitätsprüfung durch die anweisende Abteilung. Ein Missbrauch kann daher ausgeschlossen werden.

 

Der Bundesminister: