13729/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.04.2013
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BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0032-I/3/2013
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 15. April 2013

Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen
vom 18. Februar 2013, Nr. 14016/J, betreffend den Missbrauch der Taxi-
Business-Karten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungsbüros
in den Jahren 2010, 2011 und 2012
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen vom 18. Februar 2013, Nr. 14016/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 4 :
Die Bundesbeschaffung GmbH hat gemäß BB-GmbH-Gesetz mit Beförderungsunternehmen Rahmenvereinbarungen abgeschlossen. Das BMLFUW hat entsprechend dem Rahmenvertrag eine Vereinbarung mit einem Beförderungsunternehmen betreffend Ausstellung von Taxikarten und die bargeldlose Zahlung getroffen. Auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der Bundesministerin für Finanzen, Nr. 14011/J, wird verwiesen.
Zu den Fragen 5 und 6:
In den Jahren 2010 bis 2013 stand bzw. steht folgende Anzahl an Taxikarten zur Verfügung:
Jahr |
Anzahl |
|
2010 |
22 |
|
2011 |
22 |
|
2012 |
23 |
|
2013 |
21 |
Zu den Fragen 7 und 8:
Die Taxikarten standen (und stehen) den Bediensteten des Ministerbüros und den Leitern der Sektionen für dienstliche Fahrten zur Verfügung.
Zu den Fragen 9 bis 12:
|
Jahr |
Gesamtkosten in € |
Anteil der Taxikarten in € |
|
2010 |
08.142,00 |
7.006,80 |
|
2011 |
11.172,43 |
9.905,48 |
|
2012 |
10.755,40 |
9.157,80 |
Zu Frage 13:
Die Gesamtkosten für Taxifahrten vom 01.01.2010 bis 31.12.2012 betrugen:
a) Für Bedienstete des Ressorts € 3.902,67.
b) Für Bedienstete des Ministerbüros € 26.167,16
c) Leermeldung.
Zu den Fragen 14 bis 16:
Die vom BMLFUW bezahlten Taxikosten betreffen ausschließlich dienstliche Fahrten. Auf jedem Beleg wird die Begründung der dienstlichen Notwendigkeit vermerkt und bestätigt. Weiters erfolgt im Zuge der Anweisung eine Plausibilitätsprüfung durch die anweisende Abteilung. Ein Missbrauch kann daher ausgeschlossen werden.
Der Bundesminister: