1373/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.05.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. März 2009 unter der Zl. 1344/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend den „Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen (Funktionen)“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 1343/J-NR/2009 vom 13. März 2009 durch die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst.

Zu den Fragen 4 und 12:

In den Jahren 2007 und 2008 gab es aufgrund der eindeutigen Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber keine Situation, in der das Frauenförderungsgebot zur Anwendung gebracht wurde.

 

Auf die Aufnahmevoraussetzungen für den auswärtigen Dienst gemäß dem Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes - Statut, BGBl. Nr. 129/1999, möchte ich in diesem Zusammenhang besonders hinweisen. Eine Aufnahme in den auswärtigen Dienst erfolgt ausschließlich nach positiver Absolvierung eines auf die vorgesehene Tätigkeit abgestimmten kommissionellen und mittels Verordnung geregelten objektivierten Auswahlverfahrens („examen préalable"). In diesem Auswahlverfahren wird die persönliche und fachliche Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten für den auswärtigen Dienst festgestellt und bewertet. In den Jahren 2006- 2008 qualifizierten sich 26 Frauen und 29 Männer auf diese Weise für den diplomatischen Dienst.

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) verzeichnet seit 2001 eine stetige Zunahme an Frauen in höherwertigen Verwendungen/Funktionen. Diese Zunahme ist in den Bundes-Gleichbehandlungsberichten 2004,2006 und 2008 dokumentiert:

2001-2003: Steigerung von 17,8% auf 20% 2003-2005: Steigerung von 20% auf 22,3% 2005-2007: Steigerung von 22% auf 25%

Ich habe in der gemäß § 11a des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-G1BG), BGBl. Nr. 100/1993, von mir erlassenen Verordnung betreffend den Frauenförderungsplan für das BMeiA weitere Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils in bestimmten Besoldungs-, Verwendungs- und Entlohnungsgruppen bis 1. Juli 2010 festgelegt. Diese sind in Anlage 2 des Frauenförderungsplans angeführt.

Zu den Fragen 5,10 und 11:

Im Jahr 2007 gab es 160 Bewerbungen um 46 höherwertige Funktionen in der Zentrale des BMeiA. 12 Frauen und 34 Männer wurden mit diesen Funktionen betraut.

Im Jahr 2008 gab es 83 Bewerbungen um 27 höherwertige Funktionen in der Zentrale des BMeiA. 7 Frauen und 20 Männer wurden mit diesen Funktionen betraut.

 

In den Jahren 2007 und 2008 waren 19 Frauen und 54 Männer in Besetzungsvorschlägen für höherwertige Funktionen in der Zentrale des BMeiA an erster Stelle gereiht. Diese Angaben stimmen mit den erfolgten Neubesetzungen überein.


Zu Frage 6:

Im Jahr 2007 absolvierten 101 weibliche und 74 männliche Bedienstete des BMeiA berufsbegleitende Fortbildungsveranstaltungen. Im Jahr 2008 absolvierten 204 weibliche und 152 männliche Bedienstete des BMeiA berufsbegleitende Fortbildungsveranstaltungen. Diese Veranstaltungen umfassen Sprachkurse, Fachseminare, Coachings sowie Module der Verwaltungsakademie des Bundes.

Zu Frage 7:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 1343/J-NR/2009 vom 13. März 2009 durch die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst.

Zu Frage 8:

Im Jahr 2008 enthielten lediglich vier von insgesamt 27 Besetzungsvorschlägen für Funktionen in höherwertiger Verwendung in der Zentrale des BMeiA keine Frau, obwohl sich Frauen für die Stelle beworben hatten.

Zu Frage 9:

Es erfolgte in keinem Fall eine nachträgliche Umreihung.