13730/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.04.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 15. April 2013
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0060-IM/a/2013
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 14019/J betreffend „den Missbrauch der Taxi-Business-Karten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungsbüros in den Jahren 2010, 2011 und 2012“, welche die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 18. Februar 2013 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
Es ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 14011/J durch die Frau Bundesministerin für Finanzen zu verwiesen.
Antwort zu den Punkten 5 bis 8 der Anfrage:
Mit Stichtag 1. Jänner 2013 sind im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend 18 Taxikarten in Verwendung, was auch dem Durchschnitt in den Jahren 2010, 2011 und 2012 entspricht. Die Benutzer/innen dieser Taxikarten waren und sind Mitarbeiter/innen meines Büros und waren Mitarbeiter/innen des Büros der Frau Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend bis April 2011.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Die Gesamtkosten für Taxifahrten aller Bediensteten der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend betrugen im Jahr 2010 € 2.581,85. Die Kosten für Taxifahrten und Mietwagen im Zusammenhang mit Dienstreisen betrugen im Jahr 2010 für das gesamte Ressort € 21.460,22.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Es ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10818/J zu verweisen.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Die Gesamtkosten für Taxifahrten aller Bediensteten der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend betrugen im Jahr 2012 € 2.219,20. Die Kosten für Taxifahrten und Mietwagen im Zusammenhang mit Dienstreisen betrugen im Jahr 2012 für das gesamte Ressort € 18.397,35.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Die Kosten der Rechnungen für Taxikarten betrugen im Jahr 2010 für mein Kabinett € 6.627,30, für das Kabinett der damaligen Frau Staatssekretärin € 2.379,20. Die Kosten der Rechnungen für Taxikarten betrugen im Jahr 2012 für mein Kabinett € 5.323,10. Für das Jahr 2011 ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10818/J zu verweisen.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Es ist auf die Antworten zu den Punkten 9 bis 12 der Anfrage zu verweisen.
Antwort zu den Punkten 14 bis 16 der Anfrage:
Im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend wird durch die Vorgabe der Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit und der Bewilligung aller Taxirechnungen das Vieraugenprinzip eingehalten, wodurch eine ausschließlich dienstliche Verwendung sichergestellt ist.