13736/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.04.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG.
GERALD KLUG BUNDESMINISTER
FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
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S91143/22-PMVD/2013 16. April 2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. Februar 2013 unter der Nr. 14015/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Missbrauch der Taxi-Business-Karten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungsbüros in den Jahren 2010, 2011 und 2012" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Zu diesen Fragen verweise ich zuständigkeitshalber auf die Ausführungen der Bundesministerin für Finanzen in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 14011/J.
Zu 5:
Mit Stichtag 1. Jänner 2013 sind im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport 46 Taxikarten in Verwendung.
Zu 6:
Im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2012 wurden in meinem Ressort insgesamt 45 Taxikarten verwendet.
Zu 7 und 8:
Taxikarten wurden bestimmten Leiterinnen und Leitern von Organisationseinheiten und Dienststellen meines Ressorts zur Verfügung gestellt, um den dort eingesetzten Bediensteten die Möglichkeit zu bieten, diese nach dienstlichen Erfordernissen zu verwenden. Selbstverständlich stehen Taxikarten auch meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich des Kabinetts des Bundesministers zur Verfügung.
Zu 9 bis 13:
Die Gesamtkosten der Abrechnungen von Fahrten mit Taxikarten des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2012 betrugen 17.328,30 Euro. Im Hinblick darauf, dass für die Ermittlung der Kosten für sonstige Taxifahrten die Durchsicht von mehr als hunderttausend Reiserechnungen erforderlich wäre, ersuche ich um Verständnis, dass ich auf Grund des damit verbundenen überaus hohen, nicht zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwandes von einer Beantwortung Abstand nehme.
Zu 14:
Die Leiterinnen bzw. Leiter der Organisationseinheiten und Dienststellen, denen eine Taxikarte zugeteilt wurde, haben in einer Monatsliste unter Angabe von Tag, Zeit, Abfahrt, Ankunft, Fahrtzweck, Taxibenützerin bzw. Taxibenützer und Kostenstelle die sachliche Richtigkeit der Angaben mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. Darüber hinaus werden die Abrechnungen durch die Amtswirtschaftsstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport unter Aufsicht des Leiters der Präsidialabteilung und des Leiters der Gruppe Präsidium sowie im Rahmen des Budgetcontrollings geprüft.
Zu 15:
Ja. Im Übrigen verweise ich auf meine obigen Ausführungen.
Zu 16:
In solchen Fällen werden die Kosten, die durch die missbräuchliche Verwendung von Taxikarten entstanden sind, unabhängig vom Ergebnis eines Disziplinarverfahrens vom Verursacher bzw. von der Verursacherin zurückgefordert.