13739/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.04.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

Beschreibung: BM

 

BMWF-10.000/0069-III/4a/2013

 

               

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 16. April 2013

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14046/J-NR/2013 betreffend den Verdacht der mutmaßlichen Veruntreuung von Geldern durch die Österreichische Hochschülerschaft an den Universitäten Salzburg und Graz, die die Abgeordneten Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen am 19. Februar 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Die in der parlamentarischen Anfrage geschilderten Vorgänge sind dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung aus der Medienberichterstattung bekannt.

 

Zu Frage 2:

Ja, zwei aufsichtsbehördliche Verfahren wurden eingeleitet.

 

Zu Fragen 3 und 4:

Sowohl die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft der Universität Salzburg als auch die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft der Universität Graz wurden um Übermittlung entsprechender Stellungnahmen gebeten.


Seitens der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft der Universität Salzburg wurde mitgeteilt, dass sie zu keinem Zeitpunkt angekündigt hat, die Fahrtkosten für Nicht-Mitglieder zu finanzieren. Es hat sich dabei um eine Falschmeldung gehandelt, die von verschiedenen Medien aufgegriffen wurde. Ausgangspunkt war eine falsche Angabe auf der Homepage www.gras.at, die nicht in der Verantwortlichkeit der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft der Universität Salzburg steht. Mittlerweile wurde diese Angabe korrigiert und seitens der Grünen & Alternativen Student/innen auch via OTS-Aussendung richtiggestellt. Das Angebot der Fahrkosten-übernahme wurde seitens der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft der Universität Salzburg via E-Mail-Newsletter allen Studierenden der Universität Salzburg unter der Bedingung einer vorherigen Anmeldung unterbreitet. Es sind offensichtlich fünf derartige Voranmeldungen bei der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft der Universität Salzburg eingegangen.

 

Seitens der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft der Universität Graz wurde ein (einstimmiger) Beschluss dahingehend gefasst, dass die Kosten eines Busses für die Fahrt von Graz nach Wien und retour in der Höhe von ca. € 300,-- finanziert werden. Der Beschluss sieht nicht vor, dass Bahntickets rückerstattet werden.

 

Zu Frage 5:

Die Übernahme von Fahrtkosten für die eigenen Mitglieder durch Ersatz von Bahntickets ist bislang offensichtlich nicht erfolgt, wäre aber nicht rechtswidrig. Die Übernahme der Kosten eines Busses für Mitglieder ist ebenfalls nicht rechtswidrig.

 

Die Übernahme von Fahrtkosten für Nicht-Mitglieder ist nicht erfolgt, wäre aber rechtswidrig. Aufsichtsbehördliche Maßnahmen sind somit nicht erforderlich gewesen.

 

 

Der Bundesminister:

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.