1374/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.05.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. März 2009 unter der Zl. 1358/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „den Frauenanteil in Gremien im Einflussbereich des Bundes“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3 und 8 bis 17:

Hinsichtlich der im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) eingerichteten Gremien mit und ohne dienstrechtliche Aufgaben sowie der Gremien, Aufsichtsräte, Beiräte, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen sowie weiterer Institutionen, in denen das BMeiA beziehungsweise dessen Bedienstete zum Stichtag 1. März 2009 vertreten sind, wird auf die Übersichten in den Beilagen A und B verwiesen.

Hinsichtlich der Vertretung in den EU-Gremien wird auf die detaillierte Übersicht in der Beilage C hingewiesen, in der zudem jeweils angeführt ist, ob eine Vertreterin oder ein Vertreter der Zentrale des BMeiA (Hauptstadtformation) oder der Ständigen Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union in Brüssel teilnimmt.

Die von den Vertreterinnen und den Vertretern meines Ressorts wahrgenommenen Funktionen fallen in ihrer überwiegenden Mehrzahl in den mit ihrem Arbeitsplatz verbundenen unmittelbaren Aufgabenbereich. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind daher grundsätzlich für die Dauer der Betrauung mit einem bestimmten Arbeitsplatz in den jeweiligen Gremien vertreten.

Die Tätigkeit der Vertreterinnen und Vertreter meines Ressorts in EU-Gremien (Beilage C) ist Teil der laufenden Dienstverrichtung, daher werden keine zusätzlichen Einkünfte bezogen. Die Mitgliedschaft in den in den Beilagen A und B aufgezählten Gremien ist in der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle ehrenamtlich beziehungsweise handelt es sich um dienstrechtliche Gremien, sodass die vom BMeiA entsandten Vertreterinnen und Vertreter in diesen Fällen daraus keine Einkünfte beziehen. Soweit Bediensteten Einkünfte aus Vertretungs- beziehungsweise Aufsichtsfunktionen erwachsen, wird die jeweilige rechtliche Grundlage hiefür angeführt.

Aufgrund der sich speziell für mein Ressort aus dem Mobilitätsprinzip ergebenden häufigen Rotation meiner Mitarbeiter ist eine genaue Erhebung der Neubestellungen in den Jahren 2007, 2008 und 2009 nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand möglich und kann daher nicht bewerkstelligt werden.

Zu den Fragen 4 bis 7:

Die Sicherstellung einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern bei der Zusammensetzung von in den Dienstrechtsvorschriften vorgesehenen Kommissionen, Senaten, Kollegialorganen und Beiräten wie auch bei Besetzungen in anderen Gremien ist dem BMeiA ressortintern wie auch auf internationaler Ebene ein besonderes Anliegen. Neben den einschlägigen Regelungen im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993 finden sich spezifische Bestimmungen in der Auswahlverfahren-Verordnung des BMeiA für den auswärtigen Dienst, BGBl. II Nr. 246/2007, sowie in der Verordnung des BMeiA zum Frauenförderungsplan, BGBl. II Nr. 18/2009.

Des Weiteren wird die/der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen eingeladen, an den Sitzungen der Begutachtungskommissionen gemäß dem Ausschreibungsgesetz 1989 mit beratender Stimme teilzunehmen. Dazu finden u.a. auch regelmäßige Sitzungen mit der Gleichbehandlungsbeauftragen und den Verantwortlichen der Personalverwaltung statt. Die Begutachtungskommissionen im BMeiA wurden seitens der Dienstgebervertreter ungeachtet der Übergangsfristen unverzüglich gemäß § 7 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 bzw. bereits im Vorfeld geschlechterparitätisch beschickt und die Mitglieder entsprechend bestellt.

Um den Frauenanteil insgesamt zu erhöhen, werden bei Informationsveranstaltungen, Berufs­und Studieninformationsmessen, an denen das BMeiA teilnimmt, insbesondere Frauen zu einer Bewerbung für den auswärtigen Dienst eingeladen.

Die Teilzeitbeschäftigung wird durch Schaffung entsprechender organisatorischer Rahmenbedingungen gefördert, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherzustellen. Eine (vorübergehende) Teilzeitbeschäftigung soll kein Hinderungsgrund bei der Besetzung und Ausübung von Funktionen darstellen.

Das verpflichtend zu absolvierende Grundausbildungsprogramm für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren auswärtigen Dienstes des BMeiA umfasst ein Seminar über Gender Mainstreaming und ein Seminar über die Umsetzung der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Diese Schulungsschwerpunkte sollen zur kontinuierlichen Umsetzung des Gender Mainstreaming-Prinzips in allen relevanten Bereichen des höheren diplomatischen Dienstes beitragen. Ich verweise zudem auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 1344/J-NR/2009 vom 13. März 2009.

Die Besetzung von im BMeiA eingerichteter Gremien mit und ohne dienstrechtliche Aufgaben wird im Gleichbehandlungsbericht des Bundes dargestellt.


                                                                                                                                                                          Beilage A:

I. Dienstrechtliche Kommissionen im BMeiA (Fragen 1 -3)

Stichtag: 1. März 2009

a)      Kommissionen nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979,
BGBl. Nr. 333/1979, in der jeweils geltenden Fassung (Prüfungskommissionen, Leistungsfeststellungskommissionen, Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission

 

 

Stand:

weiblich

%

männlich

%

gesamt

Dienstprüfungs­kommission

1.3.2009

4

24

13

76

17

Leistungsfest­stellungskommission

1.3.2009

5

71

2

29

7

Disziplinarkommission

1.3.2009

4

50

4

50

8

Disziplinarober­kommission beim BKA

1.3.2009

1

33

2

67

3

Berufungskommission beim BKA

1.3.2009

1

50

1

50

2

b)      Kommissionen nach dem Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85/1989, in der jeweils geltenden Fassung (Begutachtungskommissionen im Einzelfall und ständige Begutachtungskommissionen, Weiterbestellungskommissionen, Aufnahmekommissionen

 

 

Stand:

weiblich

%

männlich

%

gesamt

Ständige Begutachtungs­kommission

1.3.2009

2

50

2

50

4

Begutachtungs­kommission im Einzelfall (2008)

1.3.2009

13

50

13

50

26

Auswahl-
Kommissionen (höherer, gehobener auswärtiger Dienst und Fachdienst

1.3.2009

9

29

22

71

31

II. Gremien im BMeiA ohne dienstrechliche Aufgaben (Fragen 1 -3)

Stichtag: 1. März 2009

Task Force Menschenhandel:
Vorsitz: Leiterin der Sektion IV (seit 10.3.2009 Österreichische Koordinatorin zur Bekämpfung des Menschenhandels). Der Frauenanteil des BMeiA an der interministeriellen Task Force Menschenhandel beträgt 75%.

Aufsichtsrat der Austrian Development Agency (ADA):

Vorsitz: Leiter der Sektion II. Der Frauenanteil des BMeiA im Aufsichtsrat der ADA beträgt 20%.


                                                                                                                                                                          Beilage B:

Gremien, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMeiA vertreten sind sowie gesetzliche Grundlage für allfällige Einkünfte

Stichtag: 1. März 2009

 

Gremium

RessortvertreterInnen des BMeiA (Geschlecht leitet sich aus Funktionsbezeichnung ab)

Einkünfte

1 Kuratorium der Diplomatischen Akademie (BGBl. Nr. 178/1996)

Generalsekretär
weiter d. Sektion
VI, Leiter d. Gruppe I.A und Leiter d. Abteilung VI.3 Ersatzmitglieder: Leiterin des Ref. VI.l.e, Leiter d. Abteilung I.2 u. Leiterin d. Referates VI.3c

keine

2 Studienkommission der Diplomatischen Akademie (BGBl. Nr. 179/1996)

Leiter d. Gruppe I.A Leiter d. Abteilung III.1

keine

3 Kuratorium des Fonds zur Integration von Flüchtlingen

Leiterin d. Abteilung IV.2

keine

4 Vorstand des Auslandsösterreicher-Weltbunds

Leiter d. Abteilung IV.3

keine

5 Aufsichtsrat der „Internationalen Amtssitz-
und Konferenzzentrum Wien   (IAKW)“ AG

Leiter d. Abteilung I.5

Vergütung gem. § 98 AktienG

6 Aufsichtsrat „Österreichisches Konferenzzentrum (ÖKZ)“ AG

Leiter d. Abteilung I.5

Vergütung gem. § 98 AktienG

7 Bundesseniorenbeirat

Leiter der ÖB Rom
Ersatzmitglied: Leiter der Abteilung
IV. 1

keine

8 Kuratorium des Stipendienfonds der Diplomatischen Akademie

Leiter d. Abteilung VI.3

keine

9 Budgetkomitee des Europarates

Leiter d. Abteilung VI.3

Vergütung gem. § 25 Abs. 2 Gehaltsgesetz

10 Staatliches Krisen- und Katastrophenmanagement (SKKM)

Leiter d. Abteilung VII.3, Ersatzmitglied: Leiter d. Abteilung I.9

keine

11 Beirat für Entwicklungspolitik (BGBl. Nr. 474/1974)

Leiterin d. Sektion VII, vertretungsweise Leiter der Abteilung VII.4

keine

12 IKT-Board

Leiter d. Abteilung VI.7

keine

13 Vorstand der Österr. Gesellschaft für Außenpolitik und die Vereinten Nationen (ÖGAVN)

Generalsekretär
Sonderbeauftragte für internationale Frauenfragen

keine

14 Statistische Zentralkommission

Leiterin d. Abteilung III.3

Ersatzmitglied: Leiterin d. Referates VI.ld

keine

15 Fachbeirat für die Statistik des Außenhandels

Leiterin d. Abteilung III.3 Ersatzmitglied: Leiter der Abt. III.4

Keine

16 Außenhandelsbeirat (BGBl. Nr. 172/1995)

Leiterin d. Referates II.8c

keine

17 Außenwirtschaftspolitischer Beirat

Leiterin d. Abteilung III.3

keine

18 Erweiterter Beirat nach dem Ausfuhrförderungsgesetz

Leiterin d. Abteilung III.3 vertretungsweise: Leiter d. Referates III.3.a odder III.3b

keine

19 Rat für Archäologische Forschung

Leiter d. Abteilung V.3

keine

20 Rat der Europäischen   Weltraumorganisation (ESA)

Leiter d. Abteilung V.3

keine

21 Aufsichtsrat ÖAD-GmbH

Leiter der Sektion V

keine

22 österreichische IIASA-Kommission (International Institut für Applied Systems Analysis)

Leiter d. Abteilung V.3

keine

23 Aufsichtsrat der Öl-GmbH
(BGBl. Nr. 178/1996)

Direktor des Österreichischen Kulturforums Prag

Vergütung gem. § 25 Abs. 2 Gehaltsgesetz

24 Vorstand des Vereins „Österreich- Kooperation“ (Lektorenentsendung)

Leiter d. Referates V.3b

keine

25 Kuratorium ÖAD-GmbH

Leiter der Sektion V

keine

26 Generalversammlung „Europäisches Fremdsprachenzentrum in Graz“

Leiter d. Abteilung V.3

keine

27 Informationssicherheitskommission
(BGBl. II Nr. 23/2002)

Leiter d. Abteilung 1.9, Ersatzmitglied Stv. Leiter der Abteilung I.9:

keine

28 Österreichischer Rat für nachhaltige Entwicklung (ÖRNE)

Leiter d. Abteilung III.6 u.
Leiter d. Referates VII.3a

keine

29 Interministerielles Komitee zur Koordinierung von Maßnahmen betreffend den Schutz des globalen Klimas (IMK)

Leiter d. Abteilung III.6

keine

30 Forum für Atomfragen

Leiter der Abteilung III.6
Ersatzmitglied: Leiterin d. Referates III.6c

keine

31 Nationales Komitee der Alpenkonvention

Leiter d. Abteilung III.6 u.
Leiter d. Ref. I.2c

keine

32 Vorstand des Vereins zur Förderung der Lehre der Diplomatischen Akademie

Referent im Büro des Generalsekretärs

keine

33 Beirat der nationalen Behörde zur Implementierung der Chemiewaffenkonvention (BGBl. I Nr. 24/1997)

Leiter Referat II.8.b

keine

34 Direktorium des Österr.-Französischen Zentrums für Annäherung in Europa
(BGBl. Nr. 170/1980 bzw. Ministerratsbeschluss vom 20.08. 1998)

Leiter d. Abteilung II .6

keine

35 Bundeslenkungsausschuss nach dem Lebensmittelsbewirtschaftungsgesetz
(BGBl. Nr. 789/1996)

Stv. Leiter der Abteilung 1.2, Ersatzmitglied
Leiter d. Ref. I.2c

keine

36 Geschäftsführungsausschuss der Hofburg Kongresszentrum Betriebsgesellschaft

Leiter d. Abteilung I.5

keine

37 Task Force zur Beseitigung d. Asbest im
VIC

Leiter d. Abteilung I.5

keine

38 Generalversammlung und Vorstand des Schulvereins der Internationalen Schule Wien (Vienna International School - Board of Governors)

Leiter d. Abteilung I.5 (Beobachter)

keine

39 Beirat für Asyl und Migration

Leiterin der Abteilung IV.2; Ersatzmitglied: Leiter des Referates IV.2b

keine

40 Fulbright Commission

Leiter d. Referates V.3b

keine

41 Nationalagentur Lebenslanges Lernen/Beitrat für Querschnittsmaterien

Leiter des Referates V.3b

keine

42 Österreichische Arbeitsgruppe für Deutsch als Fremdsprache (DaF)-Aktivitäten nach außen

Leiter des Referates V.3b

keine

43 Liaison-Gruppe Universität Alberta am Zentrum für Kanadastudien an der Universität Innsbruck

Leiter d. Referates V.3b

keine

44 Österreichische UNESCO-Kommission

Leiterin d. Abteilung V.4

keine

45 Nationalfonds der Republik Österreich für die Opfer des Nationalsozialismus (BGBl. 432/1995)

Leiter d. Gruppe I.A (in Vertretung des Herrn Bundesministers)

keine

46 Liaison Committee der Hebräischen Universität Jerusalem

Leiter d. Sektion V

keine

47 Allg. Entschädigungsfonds f. Opfer des Nationalsozialismus und über Restitutionsmassnahmen (BGBl. I Nr. 12/2001)

Leiter d. Gruppe I.A (in Vertretung des Herrn Bundesministers)

keine

48 Exportfinanzierungskomitee

Referent d. Abteilung VII.2

keine

49 Evaluierungskommission für die Bundesheerreform

Leiter der Abteilung II.1

keine

50 Kuratorium des Fonds zur Unterstützung öst. Staatsbürger im Ausland

Vorsitzender und Stellvertreter: Pensionierte/r Beamter/in des BMeiA

keine

51 Lenkungsausschuss für die Begleitung der Europäischen und Internationalen Programme (EIP) der Forschungs-förderungsgesellschaft (FFG)

Leiter d. Referates III.5.a

keine

52 Energielenkungsbeirat

Leiterin d. Referates III.6c

keine

53 Global Forum on Sustainable Energy
(GFSE)

Leiter d. Abteilung III.6, Leiterin d. Referates III.6a und Leiterin d. Sektion VII

keine

54 Nationaler Sicherheitsrat (BGBl.
122/2001)

Generalsekretär
Leiter d. Sektion II bzw. Leiter der Abteilung II.1

keine

55 Aufsichtsrat der Austrian Development Agency (Novelle BGBl. 65/2003)

Leiter d. Sektion II (Vorsitz)
Leiter der Sektion VI
Leiterin der Sektion VII
Referent des Büros des Generalsekretärs
Ehemaliger Leiter d. Sektion VII

keine

56 Beirat des Auslandösterreicher- Weltbundes

Generalsekretär
Leiterin der Sektion IV
Leiter der Abteilung IV.3

keine

57 Österreichischer Rat für Freiwilligenarbeit

Leiter der Abteilung VII.3
Ersatzmitglied: Leiter des Referates VI.lc

keine

58 Wissenschaftskommission beim BMLV

Leiter der Abteilung II.1

keine

59 Kommission in Angelegenheiten des österreichischen JI/CDM Programms

Leiter d. Abteilung III.6
Ersatzmitglied: Leiterin d. Referates III.6a

keine

60 Komitee „Nachhaltiges Österreich“

Leiter der Referates VII.3a
Leiterin d. Referates III.6a

keine

61 Walddialog

Leiter d. Abteilung III.6

keine

62 Interministerielle Arbeitsgruppe zu E-Voting

Leiter der Abteilung IV.3

keine

63 Geschäftsführung des Fonds zur Unterstützung öst. Staatsbürger im Ausland

Referent der Abteilung IV.3 (Geschäftsführer)
Referentin der Abteilung IV.3 (Stellvertreterin)

keine

64 Beirat Kommunalkredit Public Consulting

Leiterin der Sektion VII

Vergütung gem. § 31 GmbH-Gesetz

65 Eigentümervertreter bei der Österreich-Institut GmbH

Leiter der Sektion V

keine

66 Kuratorium des Europäischen Forums Alpbach

Leiter der Sektion V

keine

67 Übersetzungsbeirat des BKA

Leiterin des Referats V.2d

keine

68 Kommission zur Förderung wissenschaftlicher Druckschriften und Kunstbücher im BMBWK

Leiterin des Referats V.2d

keine

69 Lenkungsausschuss der Österreichischen Schule in Prag

Leiter d. Referates V.3b

keine

70 Generalversammlung und Kuratorium der Austrian Technologies

Leiter der Abteilung V.3

keine

71 Vorstand des Vereines AEI (Agency for European Integration)

Leiter d. Abteilung III.4

keine

72 Koordinierungsstelle für Geoinformation

Leiterin d. Abteilung III.7 Ersatzmitglied: Leiterin d. Referates III.7a

keine

73 Arbeitsgemeinschaft für geogr. Ortsnamenkunde (AKO)

Leiter oder Mitarbeiter der Abteilung I.2

keine

74 Gremien der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK)

Leiter d. Sektion III
Ersatzmitglieder: Leiterin d. Abteilung III.7 und Leiterin d. Referates III.7a

keine

75 Koordinator des Nationalen Netzwerks der „Anna Lindh Euro-Mediterranean Foundation for the Dialogue between Cultures“

Leiter der Abteilung V.3

keine

76 Beirat gemäß § 3 Abs. 2 des     BG über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984

stellvertretender Leiter der Abteilung. I.3

keine

77 Stiftungsrat der Stipendiumsstiftung gem. BGBl. I Nr. 146/2005

Leiter der Gruppe I.A

keine

78 BBG-Nutzerbeirat (Bundesbeschaffungsgesellschaft)

Leiter der Abteilung VI.3

keine

79 SiB-Projektleitungsausschuss (Serviceleistungen im Bund)

Leiter der Gruppe VI.A

keine

80 SKKM-Fachgruppe Technik (Staatliches Krisen- u. Katastrophenschutzmanagement)

Stellvertretender Leiter der Abt. VI.4

keine

81 Beirat der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik (ÖGfE)

Leiter d. Sektion III

keine

82 Committee of senior officials of COST "European Cooperation in the field of Scientific and Technical Research"

Leiter d. Abteilung V.3

keine

83 Kuratorium der Stiftung „Pro Oriente“

Leiter d. Sektion V

keine

84 Vorsitzender des Lenkungsausschusses  des „Office of Science and Technology“

Leiter d. Sektion V

keine

85 Österreichisches Biopatentkomitee

Leiter d. Referates VII.3a

keine

86 Nationale Biodiversitätskommission

Leiter d. Abteilung III.6 und Leiter d. Referates VII.3.a

keine

87 Vorstand des Dachverbands aller österreichisch-ausländischen Gesellschaften (PaN)

Generalsekretär

keine

88 Gremium Wirtschaft und Entwicklung der Österreichischen Entwicklungsbank      (gem. § 9 Ausfuhrförderungsgesetz BGBl. Nr. 32/2008)

Leiter des Referates VII.2.a

keine

89 Starthilfekomitee für die Finanzierung von Vorhaben in Entwicklungsländern der Österreichischen Kontrollbank

Leiter des Referates VII.2.a

keine

90 Beirat für die Führung der Staatendokumentation

Leiterin der Abteilung IV.2

keine

91 Kuratorium des Österreichischen Integrationsfonds

Leiterin der Abteilung IV.2

keine

92 Lenkungsausschuss IDR

Leiter des Referates IV.2a

keine

93 Task Force Menschenhandel

Leiterin der Sektion IV (Vorsitz)

keine

94 IMAG Umsetzung NAP 1325

Leiterin des Referates I.7b

keine

95 Aufsichtsrat der Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ) als Kapitalvertreter

Leiter der Sektion VI
(entsendet durch BMF)

Aufsichtsratsverg.€ 2.200,-/Jahr, Sitzungsgeld je € 100.-


                                                                                                                                                                          Beilage C:

EU-Gremien, in denen das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten vertreten ist.

Stand: 1. März 2009

Anmerkung: Keine der nachstehenden Funktionen ist mit Einkünften verbunden.

 

Ausschuss/Ratsarbeitsgruppe

wahrgenommen durch:

weiblich/männlich

Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) II

Ständige Vertretung (St. V.) Brüssel

m

Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) I

St. V. Brüssel

m

Antici Gruppe (Vorbereitungsgruppe für AStV II

St. V. Brüssel

w

Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee (PSK)

St. V. Brüssel

m

Nicplaidis Gruppe (Vorbereitungsgruppe für PSK)

St. V. Brüssel

w

Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung

St. V. Brüssel

w

Council Security Committee (INFOSEC)[1]

Hauptstadtformation

m

Gruppe "Allgemeine Angelegenheiten"

St. V. Brüssel

m

Gruppe "Erweiterung"

St. V. Brüssel

m

Hochrangige Gruppe "Asyl und Migration"

Hauptstadtformation

BMeiA m/BMI w

Horizontale Gruppe "Drogen"

Hauptstadtformation

w

Gruppe "Information"

St. V. Brüssel + Hauptstadtformation

m

Gruppe "Elektronische Kommunikation"

Hauptstadtformation

m

Gruppe "Kodifizierung"

St. V. Brüssel

m

Gruppe "Gerichtshof

Hauptstadtformation

w

Ad-hoc-Gruppe „Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates zu Zypern vom 26. April 2004"

St. V. Brüssel

m

Ad-hoc-Gruppe „Kooperations- und Überprüfungsmechanismus für Bulgarien und Rumänien“

St. V. Brüssel

m

Gruppe der Referenten für Außenbeziehungen (RELEX)

St. V. Brüssel

w

Gruppe „RELEX Formation Sanktionen“

St. V. Brüssel

w

Gruppe "Völkerrecht"

Hauptstadtformation

m

Untergruppe Internationaler Strafgerichtshof (IStGH)

Hauptstadtformation

m

 

Gruppe "Seerecht"

Hauptstadtformation

m

 

Gruppe "Vereinte Nationen"

Hauptstadtformation

m fallweise w

 

Gruppe "OSZE und Europarat"

Hauptstadtformation

w

 

Gruppe "Menschenrechte in EU-Außenbeziehungen"

Hauptstadtformation

m fallweise w

 

Gruppe "Transatlantische Beziehungen" (COTRA)

Hauptstadtformation+ St. V. Brüssel

w

 

Gruppe "Osteuropa und Zentralasien"

St. V. Brüssel+ Hauptstadtformation

m

 

Gruppe "EFTA"

St. V. Brüssel

m

 

Gruppe "Westliche Balkanstaaten"

St. V. Brüssel+ Hauptstadtformation

w/m

 

Ad-hoc-Gruppe "Nahost-Friedensprozess"

Hauptstadtformation

m

 

Gruppe "Naher Osten/Golfstaaten"

St. V. Brüssel+ Hauptstadtformation

m

 

Gruppe "Maschrek/Maghreb"

St. V. Brüssel+ Hauptstadtformation

m

 

Gruppe "Afrika"

St. V. Brüssel

w

 

Gruppe "AKP"[2]

St. V. Brüssel

m

 

Gruppe "Asien - Ozeanien"

St. V. BrüsseH Hauptstadtformation

m

 

Gruppe "Lateinamerika"

Hauptstadtformation (COLAT)+ St. V. Brüssel (AMLAT)

m

 

Gruppe spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (CP931)

St. V. Brüssel

w

 

Gruppe "Terrorismus (Internationale Aspekte)"

Hauptstadtformation

m

 

Gruppe "Nichtverbreitung"

Hauptstadtformation

m

 

Gruppe "Ausfuhr konventioneller Waffen"

Hauptstadtformation

w

 

Gruppe "Globale Abrüstung und Rüstungskontrolle"

Hauptstadtformation

m

 

Gruppe "Politisch-militärische Angelegenheiten"

St. V. Brüssel

w

 

Gruppe "Entwicklungszusammenarbeit"

St. V. Brüssel

w

 

Gruppe "Vorbereitung internationaler Entwicklungskonferenzen"

St. V. Brüssel

w

 

Gruppe "Humanitäre Hilfe und Nahrungsmittelhilfe"

Hauptstadtformation

BMeiA m/BMLFUW w

 

Gruppe "Konsularische Angelegenheiten"

Hauptstadtformation

m

 

Gruppe "GASP-Verwaltungsangelegenheiten und Protokoll"

Hauptstadtformation

alternierend m und w

 

Gruppe "Visa"

Hauptstadtformation

BMeiA m/BMI w

 

Artikel-36-Ausschuss

Hauptstadtformation

m

 

SCIFA (Komitee für Asyl, Migration und Grenzmanagement)

Hauptstadtformation

m

 

EIDHR Committee

St. V. Brüssel

m

 

 



[1] Daten- und Informationssicherheit

[2] Gruppe von Staaten aus Afrika und dem karibisch-pazifischen Raum