13743/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.04.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0066-III/4a/2013 |
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Wien, 17. April 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14017/J-NR/2013 betreffend den Missbrauch der Taxi-Business-Karten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungsbüros in den Jahren 2010, 2011 und 2012, die die Abg. Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 18. Februar 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 4:
Dazu wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 14011/J-NR/2013 durch die Bundesministerin für Finanzen verwiesen.
Zu Fragen 5 bis 8:
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur verfügt über keine Dauerkarten (Taxi-Business-Karten, Taxischeckhefte etc.), sondern verwendet ausschließlich Einmalkarten. Diese werden nach Bedarf vom Taxiunternehmen angefordert. Im angefragten Zeitraum 2010 bis 2012 standen insgesamt 2.226 Einmalkarten zur Verfügung. Die Einmalkarten stehen nach dienstlichen Erfordernissen allen Bediensteten zur Verfügung und es wurden die Taxifahrten nach dienstlicher Notwendigkeit in Anspruch genommen.
Zu Fragen 9 bis 13:
Die Gesamtkosten für Taxifahrten (inklusive im Rahmen von Dienstreisen) betrugen im Jahr 2010 EUR 32.554,52, davon entfielen auf Taxikarten EUR 14.805,90, im Jahr 2011 EUR 26.608,15, davon entfielen auf Taxikarten EUR 15.032,00, und im Jahr 2012, soweit abgerechnet, EUR 25.530,09, davon entfielen auf Taxikarten EUR 12.627,40. Eine Aufteilung auf einzelne Bedienstete ist aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.
Zu Fragen 14 bis 16:
Die dienstliche Notwendigkeit ist vom jeweiligen Vorgesetzten zu überprüfen. Allfällige Konsequenzen sind disziplinar-, arbeits- oder zivilrechtlicher Natur.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.