13744/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.04.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

|
BMWF-10.000/0065-III/4a/2013
|
|||
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Wien, 17. April 2013
|
|
|
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|||
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14020/J-NR/2013 betreffend Missbrauch der Taxi-Business-Karten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungsbüros in den Jahren 2010, 2011 und 2012, die die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 18. Februar 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 4:
Es werden ausschließlich die Rahmenverträge der Bundesbeschaffung GmbH verwendet. Hierzu verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 14011/J-NR/2013 durch die Frau Bundesministerin für Finanzen.
Zu Fragen 5 bis 8:
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung verfügt über keine Dauerkarten (Taxi-Business-Karten, Taxischeckhefte etc.), sondern verwendet ausschließlich Einmalkarten. Im angefragten Zeitraum 1.1.2010 bis 31.12.2012 wurden 1.345 Einmalkarten verbraucht. Die Einmalkarten werden nach Bedarf vom Taxiunternehmen angefordert und stehen nach dienstlichen Erfordernissen allen Bediensteten zur Verfügung. Sie wurden ausschließlich nach dienstlicher Notwendigkeit in Anspruch genommen.
Zu Fragen 9 bis 13:
Die Gesamtkosten für Taxifahrten (inklusive der Dienstreisen für das jeweilige Jahr) betrugen im Jahr 2010 € 24.387,82, davon entfielen auf Taxikarten € 5.216,80. Im Jahr 2011 betrugen die Gesamtkosten € 11.369,41, davon entfielen auf Taxikarten € 4.082,50. Im Jahr 2012 betrugen die Gesamtkosten (inklusive Dienstreisen, soweit sie bis dato abgerechnet wurden) € 14.463,52, davon entfielen auf Taxikarten € 5.233,10. Eine Aufteilung auf einzelne Bedienstete ist aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.
Zu Fragen 14 bis 16:
Die Kontrolle erfolgt durch den/die jeweilige/n Vorgesetzte/n. Bei missbräuchlicher Verwendung sind die Konsequenzen je nach Fall arbeits-, disziplinar- oder zivilrechtlicher Art. Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass nur Einmalkarten für Taxifahrten verwendet werden, ist auszuschließen, dass diese für dienstfremde bzw. private Zwecke der Bediensteten verwendet wurden.
Der Bundesminister:
o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.