13746/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.04.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am April 2013
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0085-I/4/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14006/J vom 18. Februar 2013 der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Eingangs darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 9149/J vom 11. Juli 2011 sowie Nr. 13103/J vom 16. November 2012 verwiesen werden.
Der in der vorliegenden Anfrage erwähnte Saldo von knapp € 23 Mio. für den Zeitraum 2004 bis 2011 zu Gunsten des Bundes wurde gemäß den einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des § 38 des Bundeshaushaltsgesetzes 1986 „Gesamtbedeckungsgrundsatz“, wonach alle Einnahmen des Bundes der Bedeckung seines gesamten Ausgabenbedarfes zu dienen haben, vereinnahmt. Ein Einzelverwendungsnachweis ist dabei nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen