13746/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.04.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am      April 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0085-I/4/2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14006/J vom 18. Februar 2013 der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Eingangs darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 9149/J vom 11. Juli 2011 sowie Nr. 13103/J vom 16. November 2012 verwiesen werden.

 

Der in der vorliegenden Anfrage erwähnte Saldo von knapp € 23 Mio. für den Zeitraum 2004 bis 2011 zu Gunsten des Bundes wurde gemäß den einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des § 38 des Bundeshaushaltsgesetzes 1986 „Gesamtbedeckungsgrundsatz“, wonach alle Einnahmen des Bundes der Bedeckung seines gesamten Ausgabenbedarfes zu dienen haben, vereinnahmt. Ein Einzelverwendungsnachweis ist dabei nicht vorgesehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.