13747/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.04.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am April 2013
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0083-I/4/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14011/J vom 18. Februar 2013 der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 4.:
Seitens der Bundesbeschaffung GmbH wurden für Taxi-Business-Karten Lösungen in zwei Varianten angeboten, aus welchen die Bundesministerien selbstständig die für den konkreten Bedarf nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit bestgeeignete Variante auswählen konnten. Die diesbezüglichen Vertragstexte können wegen der vereinbarten vertraglichen Verschwiegenheitspflicht nicht zur Verfügung gestellt werden.
Zu 5. bis 8.:
Zum Stichtag 1. Jänner 2013 standen im Bundesministerium für Finanzen, wie auch in den drei Jahren zuvor, 18 Businesskarten zur Verfügung. Darüber hinaus wurden in den Jahren 2010, 2011 und 2012 in Summe etwa 4.000 Taxikarten verwendet. Taxifahrten werden nach dienstlichen Erfordernissen in Anspruch genommen. Taxis können dabei von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern benützt werden, wenn dafür ein dringendes dienstliches Erfordernis besteht.
Zu 9. bis 13.:
Die Gesamtkosten aller Taxifahrten im Bundesministerium für Finanzen betrugen im Jahr 2010 € 43.190,60 zuzüglich € 16.365,68 für mit Reiserechnung abgerechnete Taxifahrten anlässlich von Dienstreisen. Im Jahr 2012 waren es € 23.270,64 zuzüglich € 18.593,62 für mit Reiserechnung abgerechnete Taxifahrten anlässlich von Dienstreisen. Hinsichtlich des Jahres 2011 wird auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10810/J vom 29. Februar 2012 verwiesen.
Von diesen Gesamtkosten sind in den drei Jahren in Summe € 21.299,20 auf die Bediensteten des Ministerbüros und € 7.597,27 auf die Bediensteten des Büros des Herrn Staatssekretärs entfallen.
Zu 14. bis 16.:
Kontrollen erfolgen grundsätzlich durch die jeweiligen Vorgesetzten sowie im Rahmen des Budgetcontrollings. Allfällige Konsequenzen sind disziplinär-, dienst-, arbeits- beziehungsweise zivilrechtlicher Art. Die private Nutzung von Taxikarten würde eine Verletzung der Dienstpflichten darstellen.
Mit freundlichen Grüßen