13748/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.04.2013
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.110/0053-I/4/2013 |
Wien, am 18. April 2013 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. Februar 2013 unter der Nr. 14007/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Missbrauch der Taxi-Business-Karten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungsbüros in den Jahren 2010, 2011 und 2012 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Ø Hat Ihr Ressort einen Rahmenvertrag zur Beförderung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgeschlossen? Wenn ja, mit wem?
Ø Mit welchem Taxiunternehmen hat Ihr Ressort einen Rahmenvertrag zur Beförderung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zeitraum zwischen 1.1.2010 bis 31.12.2012 abgeschlossen?
Ø Wie lautet die exakte Vereinbarung mit denen unter Frage 1 und 2 angesprochenen Unternehmen?
Ø Wurden für die unter Frage 1 und 2 genannten Beauftragungen Ausschreibungen unter Berücksichtigung aller Wiener Taxi- und Beförderungsrichtlinien durchgeführt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 14011/J durch die Frau Bundesministerin für Finanzen.
Zu den Fragen 5 bis 8:
Ø Wie viele Taxikarten, Businesskarten und dergleichen standen Ihrem Ressort zum Stichtag 1.1.2013 zur Verfügung?
Ø Wie viele Taxikarten, Businesskarten und dergleichen standen Ihrem Ressort im Zeitraum zwischen 1.1.2010 und 31.12.2012 zur Verfügung?
Ø Wer waren die Benützer dieser Taxikarten, Taxibusinesskarten, Taxischeckhefte udgl. im Zeitraum zwischen 1.1.2010 bis einschließlich 31.12.2012?
Ø Welchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros und eines allfällig eingerichteten Büros einer/eines Staatssekretärin/Staatssekretärs Ihres Ressorts standen Taxikarten, Businesskarten, Taxischeckhefte udgl. im Zeitraum zwischen 1.1.2010 bis 31.12.2012 zur Verfügung?
Dem Ressort standen bis 31.12.2012 insgesamt 35 Dauerkarten zur Verfügung. Seit 1.1.2013 sind es 34 Dauerkarten. Die Erhebung der Einzelfahrten würde einen zu großen Verwaltungsaufwand verursachen, da die Karten zu einem großen Teil nicht Personen, sondern Organisationseinheiten zugewiesen sind. Taxifahrten dürfen nur nach dienstlichen Erfordernissen in Anspruch genommen werden, die Karten stehen grundsätzlich allen Bediensteten des Ressorts zur Verfügung.
Zu den Fragen 9 bis 13:
Ø Wie hoch waren die Gesamtkosten Ihres Ressorts im Jahr 2010 für Taxifahrten Ihrer Bediensteten?
Ø Wie hoch waren die Gesamtkosten Ihres Ressorts im Jahr 2011 für Taxifahrten Ihrer Bediensteten?
Ø Wie hoch waren die Gesamtkosten Ihres Ressorts im Jahr 2012 für Taxifahrten Ihrer Bediensteten?
Ø Wie hoch waren die Gesamtkosten Ihres Ressorts in der Zeit zwischen 1.1.2010 und 31.12.2012 für Abrechnungen die aufgrund von ausgegebenen Taxikarten, Taxibusinesskarten, Taxischeckheften udgl. entstanden sind?
Ø
Wie hoch waren die Gesamtkosten Ihres Ressorts in der Zeit
zwischen 1.1.2010 bis 31.12.2012 für Taxifahrten (inklusive Abrechnungen
aus Taxikarten, Taxibusinesskarten, Taxischeckheften udgl.) bezogen auf
die einzelnen Nutzer
a) nach Bediensteten des Ressorts?
b) nach den jeweiligen Bediensteten des Ministerbüros?
c) nach den jeweiligen Bediensteten eines allfälligen Staatssekretariates?
Für das Bundeskanzleramt sind im Zeitraum 2010 bis 2012 Taxikosten in Höhe von € 103.217,51 angefallen. Mit berücksichtigt sind jene Kosten, die im Rahmen von regulären Dienstreisen angefallen sind.
2010: € 37.091,97
2011: € 29.313,50
2012: € 36.812,04.
Diese Gesamtsumme gliedert sich wie folgt nach Organisationseinheiten auf:
Einzeln abgerechnet:
Kabinett BK Faymann € 17.442,80
Büro BM Heinisch-Hosek € 6.818,70
Büro StS Dr. Ostermayer € 4.381,80
Sektion I € 12.515,52
Sektion II € 1.626,81
Sektion III € 5.638,20
Sektion IV € 9.132,40
Sektion V € 6.233,30
Sektion VII € 1.838,40
GAW € 815,71
Taxikosten im Zuge von Dienstreisen € 36.773,87
Zu den Fragen 14 bis 16:
Ø Welche Dienststellen innerhalb Ihres Ressorts kontrollieren allfällige Taxifahrtenabrechnungen auf deren dienstliche Ursache?
Ø Können Sie ausschließen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros und eines allfällig eingerichteten Staatssekretariates dem Ressort gegenüber abgerechnete Taxifahrten für private Zwecke missbraucht haben? Wenn ja, warum?
Ø Welche dienstrechtlichen Konsequenzen gibt es für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Ressorts, die öffentliche Gelder (Taxiabrechnungen etc.) für private Zwecke missbraucht haben?
Die Kontrolle erfolgt durch den jeweiligen Vorgesetzten sowie im Rahmen des quartalsweisen Budgetcontrollings. Allfällige Konsequenzen sind disziplinär-, dienst-, arbeits- bzw. zivilrechtlicher Art. Die private Nutzung von Taxikarten würde eine Verletzung der Dienstplichten darstellen.
Mit freundlichen Grüßen