13751/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.04.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0336-IV/4/2013

Wien, am          . April 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am                                18. Februar 2013 unter der Zahl 14013/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „den Missbrauch der Taxi-Business-Karten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungsbüros in den Jahren 2010, 2011 und 2012“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Zur Beförderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralleitung des Bundes-ministeriums für Inneres besteht ein Rahmenvertrag der Bundesbeschaffungsgesellschaft mit der Firma Taxi 40100 bzw. CC Taxicenter GmbH. Ergänzend wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 14011/J durch die Frau Bundesministerin für Finanzen verwiesen.


 

Zu den Fragen 5 bis 8:

Mit Stichtag 1. Jänner 2013 standen bei der Zentralleitung des Bundesministeriums für Inneres 20, im Zeitraum vom 1. Jänner 2010 und 31. Dezember 2012 bis zu 20 Groß-kundenkarten in Verwendung. Taxifahrten stehen allen Bediensteten nach dienstlichen Er-fordernissen zur Verfügung und wurden nach dienstlichen Erfordernissen in Anspruch genommen. Aus verwaltungsökonomischen Gründen ist es nicht möglich, alle Benutzer für den genannten Zeitraum anzugeben.

 

Zu den Fragen 9 bis 13:

Die Gesamtkosten für Taxifahrten betrugen € 37.880,80. Davon entfielen auf das Jahr 2010 € 11.506,85, auf das Jahr 2011 € 12.065,60 und das Jahr 2012 € 14.308,35. Davon entfielen weiters € 17.853,22 auf Großkundenkarten und € 20.027,58 auf Dienstreisen.

 

Eine Aufgliederung auf die einzelnen Bediensteten oder Organisationseinheiten ist aus ver-waltungsökonomischen Gründen nicht möglich.

 

Zu den Fragen 14 bis 16:

Die Kontrolle erfolgt durch den jeweiligen Dienstvorgesetzten, sowie im Rahmen des quartalsweisen Budgetcontrollings. Allfällige Konsequenzen sind disziplinär-, dienst-, arbeits- bzw. zivilrechtlicher Art. Die private Nutzung von Taxikarten würde eine Verletzung der Dienstpflichten darstellen.