13752/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.04.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0339-II/2013

 

Wien, am          . April 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben am
18. Februar 2013 unter der Zahl 14021/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Cyberspionage gegen Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ja.

 

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Im Hinblick auf die Sensibilität der Frageninhalte wird um Verständnis ersucht, dass eine inhaltliche Beantwortung dieser Fragen nur im ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten gem. Art. 52a B-VG vorgenommen werden kann.

 


Zu Frage 4:

Cyber Security ist eine umfassende, über den Zuständigkeitsbereich des Bundes-ministeriums für Inneres hinausgehende Aufgabenstellung und betrifft aufgrund seiner Vielzahl an Ausprägungen sämtliche öffentliche Einrichtungen bzw. die Gesellschaft insgesamt. Die Abwehr von Angriffen allein greift zu kurz, um diesem Bedrohungsfeld wirksam entgegentreten zu können. Gefordert ist jeder Einzelne, wirksame Schritte zur Absicherung seiner Systeme zu setzen, um damit bereits im Vorfeld erfolgreiche Angriffe zu unterbinden.

 

Das Bundesministerium für Inneres hat unabhängig von kurzfristig auftretenden tatsächlichen oder vermeintlichen Bedrohungsszenarien aus dem Cyber Raum die polizeilichen Strukturen durch Einrichtung des Cyber Crime Competence Centers im Bundeskriminalamt entsprechend gestärkt. Im Zusammenwirken mit dem bei Europol eingerichteten Europäischen Zentrum zur Bekämpfung der Cyber Kriminalität wurde hier grenzüberschreitend eine wirksame Maßnahme zur Bekämpfung dieses Phänomens ergriffen.

 

Parallel dazu wurden für den Bereich der Prävention und Sensibilisierung zahlreiche Aktivitäten gesetzt. Im Zuge einer Cyber Security Initiative wurden in den vergangenen Jahren durch mehrere Maßnahmen sämtliche Akteure auf staatlicher wie auch privatwirtschaftlicher Ebene angesprochen und entsprechend sensibilisiert. Beispielhaft erwähnt seien die Erstellung einer Cyber Risikomatrix, die Durchführung von Cyber Planspielen, die Teilnahme an Cyber Krisenübungen sowie die Abhaltung von Workshops und Veranstaltungen zu diesem Themenkomplex.

 

Gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt, dem Bundeministerium für Landesverteidigung und Sport und dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten wurde ausgehend vom Ministerratsvortrag 143/15 eine Cyber Sicherheitsstrategie erarbeitet. Die Bundesregierung hat am 20. März 2013 die Österreichische Strategie für Cyber Sicherheit zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit dieser gesamtstaatliche Strategie wurde erstmals ein umfassendes und proaktives Konzept zum Schutz des Cyber Raums und der Menschen im virtuellen Raum unter Berücksichtigungen ihrer Grund- und Freiheitsrechte festgeschrieben. Diese Strategie soll dazu beitragen, die Sicherheit und Widerstandskraft der österreichischen Infrastrukturen und Leistungen im Cyber Raum zu verbessern, sowie Bewusstsein für die Gefahren im Cyber Raum in der österreichischen Gesellschaft schaffen.