13754/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.04.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14010/J des Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:

 

Fragen 1 bis 4:

Für Transporte zum und vom Flughafen wird ein Rahmenvertrag der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) in Anspruch genommen. Diesbezüglich verweise ich daher auf die Anfragebeantwortung der Bundesministerin für Finanzen zur Anfrage Nr. 14011/J.

Darüber hinaus bestehen seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz keine Rahmenverträge zur Beförderung der MitarbeiterInnen.

 

Fragen 5 bis 8:

Dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz standen im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2012 34 Stück Dauerkarten und 641 Stück Einmalkarten zur Verfügung.

Zum Stichtag 1. 1. 2013 standen 34 Stück Dauerkarten und 26 Stück Einmalkarten zur Verfügung.

Die Einmalkarten stehen jedem/jeder Mitarbeiter/in zur dienstlichen Verwendung zur Verfügung.

Die Dauerkarten wurden wie folgt genutzt:

10 Karten für MitarbeiterInnen des Ministerbüros

24 Karten für 6 SektionsleiterInnen, 4 GruppenleiterInnen, 6 AbteilungsleiterInnen und 8 MitarbeiterInnen des Ressorts.


Fragen 9 bis 13:

 

 

Jahre

über PM-SAP abgerechnete Kosten

Einzel- und Dauerkarten

Gesamt

2010

4.896,43

14.596,06

19.492,49

- davon Kabinett

101

3.583,32

3.684,32

- davon sonstige Bedienstete

4.795,43

11.012,74

15.808,17

2011

3.573,53

8.707,55

12.281,08

- davon Kabinett

15

2.873,25

2.888,25

- davon sonstige Bedienstete

3.558,53

5.834,30

9.392,83

2012

4.611,29

6.258,66

10.869,95

- davon Kabinett

128

2.336,50

2.464,50

- davon sonstige Bedienstete

4.483,29

3.922,16

8.405,45

Gesamt

13.081,25

29.562,27

42.643,52

 

Eine Aufgliederung auf einzelne Bedienstete ist aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.

 

Zu Vergleichszwecken darf auf die in den Jahren 2005 und 2006 angefallenen Taxikosten des damaligen Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hingewiesen werden, die – insbesondere auf Kabinettsebene - wesentlich höher waren:

 

Jahre

über PM-SAP abgerechnete Kosten

Einzel- und Dauerkarten

Gesamt

2005

5.727,97

28.025,70

33.753,67

- davon Kabinett der Frau Bundesministerin

926,01

14.589,80

15.515,81

- davon Kabinett des Herrn Staatssekretärs

117,50

4.450,00

4.567,5

- davon sonstige Bedienstete

4.684,46

8.985,90

13.670,36

2006

5.946,31

34.163,50

40.109,81

- davon Kabinett der Frau Bundesministerin

1.159,08

15.914,55

17.073,63

- davon Kabinett des Herrn Staatssekretärs

57,00

2.878,70

2.935,70

- davon sonstige Bedienstete

4.730,23

15.370,25

20.100,48

 

Fragen 14 bis 16:

Die Kontrolle erfolgt durch den/die jeweilige/n Vorgesetzte/n sowie im Rahmen des quartalsweisen Budgetcontrollings. Allfällige Konsequenzen sind disziplinär-, dienst-, arbeits- bzw. zivilrechtlicher Art. Die private Nutzung von Taxikarten würde eine Verletzung der Dienstpflichten darstellen.