13761/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.04.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0052-I/A/15/2013

Wien, am 15. April 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 14087/J der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 6:

Die Schlachtzahlen werden von der Statistik Austria erhoben und sind auf deren Homepage abrufbar. Die im Folgenden dargestellte Auswertung erfolgt nach Bun­desländern, eine Aufschlüsselung auf einzelne Schlachthöfe bzw. Fleischereien ist nicht möglich (die Anzahl der beanstandeten Tiere wird jeweils in Klammer dar­gestellt):


 

2011:

Bundesland

Fohlen

Erwachsene Einhufer

Burgenland

    0

    0

Kärnten

  57 (1)

  82

Niederösterreich

  51

118 (3)

Oberösterreich

  32

127 (3)

Salzburg

181

  59

Steiermark

    9

  15

Tirol

149

  65

Vorarlberg

  16

  41 (1)

Wien

    1

    0

Gesamt

496 (1)

507 (7)

 

2012:

Bundesland

Fohlen

Erwachsene Einhufer

Burgenland

    0

    0

Kärnten

  53

  68

Niederösterreich

  25

  56 (2)

Oberösterreich

  49 (1)

133 (1)

Salzburg

193

  53

Steiermark

    4

  38

Tirol

  99

103 (3)

Vorarlberg

  16

  40

Wien

    3

    0

Gesamt

442 (1)

491(6)

 

Frage 2:

Die Herkunft der Schlachttiere wird nur im Zuge der Schlachttieruntersuchung erhoben,  jedoch nicht statistisch erfasst. Eine gezielte Auswertung der EU-Tiertransportdaten­bank (TRACES) hinsichtlich „Schlachtpferden“ ist nicht möglich.

 

Fragen 3 und 4:

Die Prüfung erfolgt bei jedem Tier im Zuge der Schlachttieruntersuchung durch die jeweiligen von den Landeshauptleuten beauftragten amtlichen Tierärzt/inn/en. Diese haben im Zuge der Schlachttieruntersuchung den Equidenpass des Tieres hinsichtlich der ordnungsgemäßen Eintragung bezüglich der Verwendung des Tieres (zur Schlach­tung/nicht zur Schlachtung) zu prüfen. Nach der Schlachtung ist der Equidenpass ein­zuziehen und an die ausstellende Stelle zu retournieren.


Frage 5:

Für Tiere, die nicht zur Schlachtung geeignet sind, wird keine Schlachterlaubnis durch die amtlichen Tierärztinnen/-ärzte erteilt. Diese Tiere sind zu töten und unschädlich als Material der Kategorie 1 gemäß den bestehenden Bestimmungen für tierische Nebenprodukte in hierfür zugelassenen Betrieben zu beseitigen.

 

Frage 7:

Taugliches Pferdefleisch ist nach EU-Recht frei handelbar und unterliegt keinen Ver­kehrsbeschränkungen.

 

Frage 8:

Beanstandete Tiere und Tierkörperteile werden entsprechend den Bestimmungen für tierische Nebenprodukte in hierfür zugelassenen Betrieben entsorgt.

 

Frage 9:

Umfassende Schwerpunktkontrollen auf nicht deklariertes Pferdefleisch in Rindfleischprodukten wurden durchgeführt und über die Ergebnisse wurde regelmäßig auf der Homepage der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) berichtet. DNA-Tests zur Authentizitätprüfung von Fleischprodukten werden künftig in den Routinekontrollplan der amtlichen Lebensmittelkontrolle integriert.

 

Im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG ist eine Verschärfung der Sanktionen in Ausarbeitung. In Anlehnung an die Vorgaben in der Verordnung (EG) 178/2002 sowie Verordnung (EG) 882/2004, die festhalten, dass Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen, werden die derzeit festgelegten Strafen für sämtliche Verstöße gegen Vorschriften des LMSVG bzw. darauf basierender Verordnungen überdacht.

 

Eine Verbesserung der Kennzeichnung von Lebensmitteln ist nur auf Europäischer Ebene zu erreichen. Ich setze mich für eine Überarbeitung der Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit in der Verordnung (EU) 178/2002 ein und erwarte bis Jahresende die Vorlage von entsprechenden Umsetzungsvorschlägen zur Ausweitung der Herkunftskennzeichnung bei Fleisch und Fleischerzeugnissen durch die Europäische Kommission. Diese Vorschläge sind dann zu prüfen und bilden die Grundlage für weiterführende Überlegungen.

 

Ich habe in einem Schreiben an Kommissar Borg darauf hingewiesen, dass zur Effizienzsteigerung der Überwachungstätigkeit der Kontrollbehörden und insbesondere deren Reaktionsfähigkeit bei Lebensmittelproblemen sowie als unverzichtbare Grundlage für die verlässliche Ausweitungen der Herkunftskennzeichnung entsprechende Datenbanksysteme zur raschen Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und deren Zutaten notwendig sind. Ich habe vorgeschlagen, dass in einem ersten Schritt bestehende Datenbanksysteme wie zum Beispiel TRACES auch für die Registrierung von Fleischlieferungen im innergemeinschaftlichen Handel verpflichtend von allen Mitgliedstaaten genützt werden sollten. Mittelfristig sollte es das Ziel sein, dass die Wege von Rohstoffen in Lebensmitteln in einer europaweiten Datenbank erfasst sind.

 

Im Bereich der Pferdekennzeichnung erwarte ich eine Evaluierung des bestehenden Systems und schlug vor, dass in allen Mitgliedstaaten die Pferdepässe - so wie es in Österreich bereits umgesetzt ist - in einer Datenbank erfasst werden sollten. Auch diese Informationen wären europäisch über Schnittstellen zu vernetzen.

 

Frage 10:

Die Statistik Austria erhebt Daten zu Pferden und anderen Einhufern unter dem Sammelbegriff „Pferde und andere Einhufer“; eine gesonderte Auswertung erfolgt nicht.