13763/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.04.2013
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0050-Pr 1/2013 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 14014/J-NR/2013
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „den Missbrauch der Taxi-Business-Karten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungsbüros in den Jahren 2010, 2011 und 2012“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Das Bundesministerium für Justiz hat bislang im Zusammenhang mit der Taxibenützung von dienstreisenden Justizmitarbeitern noch keine Rahmenverträge abgeschlossen.
Zu 5 bis 8 und 12, 14 bis 16:
Im Bundesministerium für Justiz stehen daher auch keine Taxigutscheine, Taxikarten, Businesskarten und dergleichen zur Verfügung. Taxiabrechnungen werden von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Bearbeitung der Ansprüche der Dienstreisenden auf Grund der Reisegebührenvorschrift 1955 geprüft; das dienstliche Erfordernis wird durch die vorgesetzte Dienststelle beurteilt. Alle Rechnungen werden auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit hin geprüft. Für dienstrechtliche Veranlassungen bestand und besteht im gegebenen Zusammenhang kein Anlass.
Zu 9 bis 11 und 13:
Die Gesamtkosten des Bundesministeriums für Justiz für den Ersatz von Taxikosten beliefen sich im Jahr 2010 auf 5.813,11 Euro, im Jahr 2011 auf 6.691,27 Euro und im Jahr 2012 auf 6.966,52 Euro. Die Gesamtkosten des Bundesministeriums für Justiz für Taxifahrten beliefen sich daher auf 19.470,90 Euro; davon entfiel ein Betrag von 1.699,50 Euro auf Mitarbeiter des Ministerbüros.
Ich bitte um Verständnis, dass ich aus datenschutzrechtlichen Gründen eine individuelle Zuordnung der Kosten auf einzelne Bedienstete im Rahmen einer Anfragebeantwortung nicht vornehmen kann.
Wien, . April 2013
Dr. Beatrix Karl