13764/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.04.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-9.000/0015-I/PR3/2013    

DVR:0000175

 
 

 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

 

Wien, am     . April 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz und KollegInnen haben am 18. Februar 2013 unter der Nr. 14018/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend den Missbrauch der Taxi-Business-Karten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungsbüros in den Jahren 2010, 2011 und 2012 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu  den Fragen 1 bis 4:

Ø  Hat Ihr Ressort einen Rahmenvertrag zur Beförderung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgeschlossen? Wenn ja, mit wem?

Ø  Mit welchem Taxiunternehmen hat Ihr Ressort einen Rahmenvertrag zur Beförderung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zeitraum zwischen 1.1.2010 bis 31.12.2012 abgeschlossen?

Ø  Wie lautet die exakte Vereinbarung mit denen unter Frage 1 und 2 angesprochenen Unternehmen?


Ø  Wurden für die unter Frage 1 und 2 genannten Beauftragungen Ausschreibungen unter Berücksichtigung aller Wiener Taxi- und Beförderungsrichtlinien durchgeführt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

 

Dazu möchte ich anmerken, dass die Taxiunternehmen aus den Rahmenverträgen der Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG), die auch für die Ausschreibungen in diesem Bereich zuständig ist, abgerufen werden.

 

Ich darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1224/J-NR/2013 der Frau Bundesministerin für Finanzen verweisen.

 

 

Zu den Fragen  5 bis 8:

Ø  Wie viele Taxikarten, Businesskarten und dergleichen standen Ihrem Ressort zum Stichtag 1.1.2013 zur Verfügung?

Ø  Wie viele Taxikarten, Businesskarten und dergleichen standen Ihrem Ressort im Zeitraum zwischen 1.1.2010 und 31.12.2012 zur Verfügung?

Ø  Wer waren die Benutzer dieser Taxikarten, Taxibusinesskarten, Taxischeckhefte udgl. im Zeitraum zwischen 1.1.2010 bis einschließlich 31.12.2012?

Ø  Welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros und eines allfällig eingerichteten Büros einer/eines Staatssekretärin/Staatssekretärs Ihres Ressorts standen Taxikarten, Businesskarten, Taxischeckhefte udgl. im Zeitraum zwischen 1.1.2010 bis 31.12.2012 zur Verfügung?

 

Mit Stichtag 1.1.2013 waren 58 Personen im Besitz einer Taxikarte. 

Im Jahr 2010 standen 63 Stück, im Jahr 2011 62 Stück und im Jahr 2012 61 Stück Taxikarten zur Verfügung.

 

Die Taxikarten stehen nach dienstlichen Erfordernissen jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter zur Verfügung.

 

Zu den Fragen 9 bis 12:

Ø  Wie hoch waren die Gesamtkosten Ihres Ressorts im Jahr 2010 für Taxifahrten Ihrer Bediensteten?

Ø  Wie hoch waren die Gesamtkosten Ihres Ressorts im Jahr 2011 für Taxifahrten Ihrer Bediensteten?

Ø  Wie hoch waren die Gesamtkosten Ihres Ressorts im Jahr 2012 für Taxifahrten Ihrer Bediensteten?

Ø  Wie hoch waren die Gesamtkosten Ihres Ressorts in der Zeit zwischen 1.1.2010 und 31.12.2012 für Abrechnungen die aufgrund von ausgegebenen Taxikarten, Taxibusinesskarten, Taxischeckheften udgl. entstanden sind?

 

Die Gesamtkosten für die Taxifahrten im Jahr 2010 betrugen € 47.737,73, im Jahr 2011 € 53.191,86 und für 2012 € 33.991,85. Die Kosten für die Taxifahrten in den Jahren 2010 bis 2012 betrugen € 134.921,44.


Zu Frage 13:

Ø  Wie hoch waren die Gesamtkosten Ihres Ressort in der Zeit zwischen 1.1.2010 bis 31.3.2012 für Taxifahrten (inklusive Abrechnungen aus Taxikarten, Taxibusinesskarten, Taxischeckheften udgl.) bezogen auf die einzelnen Nutzer?

     a) nach Bediensteten des Ressorts

     b) nach den jeweiligen Bediensteten des Ministerbüros?

    c) nach den jeweiligen Bediensteten eines allfälligen Staatssekretariates?

 

 

Im gefragten Zeitraum betrugen die Kosten für Taxifahrten für die Bediensteten meines Ressorts € 104.220,94 und für Taxikarten für die MitarbeiterInnen meines Büros € 30.700,50.

Darüber hinaus ersuche ich um Verständnis, dass eine genaue Aufgliederung auf einzelne Bedienstete einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen würde und daher aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich ist. 

 

 

Zu den Fragen 14 bis 16:

Ø  Welche Dienststellen innerhalb Ihres Ressorts kontrollierten allfällige Taxifahrtenabrechnungen auf deren dienstliche Ursache?

Ø  Können Sie ausschließen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros und eines allfällig eingerichteten Staatssekretariates dem Ressort gegenüber abgerechnete Taxifahrten für private Zwecke missbraucht haben? Wenn ja, warum?

Ø  Welche dienstrechtlichen Konsequenzen gibt es für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Ressorts, die öffentliche Gelder (Taxiabrechnungen etc.) für private Zwecke missbraucht haben?

 

Bei der Überprüfung werden die haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Bundes eingehalten.

Die Inanspruchnahme von Taxikarten, Taxibusinesskarten und Taxischeckkarten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ministeriums dient ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben. Für Fälle des Missbrauchs sehen das Beamtendienstrechtsgesetz und das Vertragsbediensteten-gesetz entsprechende arbeits- und disziplinarrechtliche Konsequenzen vor.