13767/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0073-III/4/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 17. April 2013

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14036/J-NR/2013 betreffend Namens­bezeichnungen in Schulbüchern, die die Abg. Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen am 19. Februar 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 4:

Die aufgestellte Behauptung im einleitenden Teil der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage, wonach es sich bei den aus anderen Kulturkreisen verwendeten Vornamen „ausschließlich um türkisch-arabische Namen“ handelt, ist nicht zu treffend.

 

Die nachstehende, auf das Sprachbuch „Vielfach Deutsch 1“ bezogene Aufstellung macht dies wie folgt deutlich:

-            Donika (Albanisch), S. 6

-            Nderim (Albanisch), S. 6

-            Jasmina (Herkunft Altpersisch; Sprachen: slawische Sprachen, Deutsch), S. 19

-            Ekrem (Türkisch), S. 21

-            Esita (Hindi), S. 29

-            Kenan (Herkunft: Hebräisch; Sprache: Türkisch), S. 45

-            Berfin (Kurdisch), S. 49

-            Yasmin (Herkunft: Altpersisch; Sprachen: Arabisch, Englisch, vgl. Jasmina), S. 57

-            Miro (Slawisch), S. 62

-            Nada (Slawisch), S. 62

-            Vera (Slawisch), S. 62

-            Bálint (Ungarisch), S. 64

-            Irina (Slawisch), S. 108

-            Mehmet (Türkisch), S. 122

 

Das angesprochene Sprachbuch „Vielfach Deutsch“ für die 1. Klasse, BNR 155230, wurde am 15. Oktober 2010 zur Eignungserklärung eingereicht und am 10. Oktober 2011 für die Haupt­schule und die AHS-Unterstufe approbiert.

 

Die Kriterien der Verordnung über die Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln sehen unter anderem auch die ausreichende Berücksichtigung der Lebens­welt der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer zukünftigen Arbeitswelt einschließlich der spezi­fischen österreichischen und europäischen Verhältnisse vor (§ 9 Abs. 1 Z 1 lit. e).

 

Es ist ein wesentliches Anliegen der Sprachbuchreihe „Vielfach Deutsch“, die Unterrichtsrealität der Schülerinnen und Schüler abzubilden. Viele Untersuchungen zeigen, dass der Lernerfolg steigt, je besser die Anbindung des Lehrstoffes an die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler gelingt.

 

Die Sichtbarmachung aktueller Lebensrealitäten der Schülerinnen und Schüler darf sich nicht auf die Wahl bestimmter Vornamen verkürzen. Vielmehr gehört dazu wesentlich auch die Wahl geeigneter Themen, anhand derer die Inhalte in heterogenen Klassen, die sich aus Schülerinnen und Schülern mit vielfältigem Lebenshintergrund zusammensetzen, erarbeitet werden können. In diesem Zusammenhang steht dann auch die Frage nach der Wahl der Vornamen, darüber hinaus aber muss beispielsweise auch die Auswahl und Gestaltung von Illustrationen unterstützend wirken. Ein Blick in „Vielfach Deutsch 1“ zeigt, dass das Sprachbuch entsprechend konzipiert und gestaltet wurde.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh