13770/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0084-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 17. April 2013

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14079/J-NR/2013 betreffend Unrechtmäßigkeiten unterschiedlich hoher Förderungen von nicht-konfessionellen Privatschulen, die die Abg. Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 20. Februar 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die Bewertung, welche Vorlaufzeit der Verein braucht, um seine Leistungen kontinuierlich anbieten zu können, liegt ausschließlich in der Autonomie und Sphäre des Vereines und stellt somit keinen Gegenstand der Vollziehung dar.

 

Zu Frage 2:

Hinsichtlich der Aufgaben sowie Leistungen und Verpflichtungen des Vereins „Internationale Schule Wien“ wird auf den einschlägigen Vertrag, der der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 10554/J-NR/2012 durch den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten in Kopie angeschlossen ist, verwiesen.

 

Vorweg wird bemerkt, dass bei Förderungen von Schulen in privater Trägerschaft das Kriterium der Internationalität keine zusätzlichen Bedingungen fordert. Im Allgemeinen müssen die zu fördernden Schulen folgende Voraussetzungen erfüllen:

-        Gemeinnützigkeit des Trägers

-        Vorliegen eines Öffentlichkeitsrechts

-        Kein Aufwand/Schulgeld pro Schüler, das über den Aufwendungen des Bundes für vergleichbare Schulen liegt bzw. das jährliche Schulgeld ist nicht höher als der OECD-Durchschnitt

-        Unterricht nach alternativpädagogischen Modellen

-        allfällige Mitgliedschaft in einem Dachverband

 

Was die angesprochenen Förderbedingungen der Stadt Wien anbelangt, so obliegt deren Festlegung der genannten Gebietskörperschaft und betrifft daher keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

Zu Frage 3:

Der bestehende Vertrag aus 1990, abgeschlossen zwischen dem Verein „Internationale Schule Wien“, der Stadt Wien und der Republik Österreich, diese vertreten durch das Bundesministerium für auswärtige (nunmehr: europäische und internationale) Angelegenheiten, läuft bis zum 31. Juli 2014.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Die Federführung zu den Verhandlungen um die Führung einer internationalen Schule am Standort in Wien, insbesondere zum Zwecke der Versorgung von Kindern der bei den inter­nationalen Organisationen beschäftigten ausländischen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, liegt beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten.

 

Zu Frage 6:

Im Konkreten ist ein „Anbieten“ von Förderungen auch aufgrund budgetärer Maßgaben nicht angedacht. Ein unmittelbarer Vergleich der Förderung für den Betrieb der Internationalen Schule Wien mit Förderungen für Schulen in privater Trägerschaft per se ist nicht angebracht, weil ihr eine aufrechte vertragliche Verpflichtung des Bundes bis Mitte 2014 zugrunde liegt, während an übrige Privatschulen regelmäßig antragsgebundene Einzelförderungen ausbezahlt werden.

 

Zu Frage 7:

Mit Vertreterinnen und Vertretern von Dachverbänden einschlägiger Privatschulen (Netzwerk Freier Schulen, Kuratorium für künstlerische und heilende Pädagogik, Waldorfbund Österreich, Österreichische Montessori Gesellschaft, Private Bildungseinrichtungen Österreichs – PBÖ, Förderverband Freier Schulen, Verband Christlicher Bildungsinitiativen/Schulen Österreichs, Verband österreichischer Privatschulen mit wissenschaftlicher Begleitung) gibt es laufende Kontakte zur Abwicklung zu gewährender Förderungen, sowie zu Möglichkeiten der Optimierung.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.