13774/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.04.2013
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. Februar 2013 unter der Zl. 14050/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Mordverdacht Ing. Bernhard W. am 18. Mai 2008 in Peking“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2, 7 und 8:
Der Bereitschaftsdienst der Österreichischen Botschaft (ÖB Peking wurde am 18.05.2008 um 19:30 von der Pekinger Polizei über das Ableben des österreichischen Staatsbürgers Ing. Bernhard W. telefonisch informiert. Der diensthabende Beamte begab sich umgehend in das Hotel, wo der Verstorbene aufgefunden worden war. Beim Lokalaugenschein um ca. 21:00 wurde dem Beamten mitgeteilt, dass der Verstorbene Selbstmord begangen habe.
Noch in derselben Nacht berichtete die Botschaft an den Bereitschaftsdienst des Außenministeriums. Daraufhin erfolgte eine regelmäßige Berichterstattung der ÖB Peking an das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA).
Das Bürgerservice des BMeiA war als Kontakstelle für die Familie des Verstorbenen tätig. Die erste Kontaktaufnahme des Außenministeriums mit Familie W. erfolgte am 19.05.2008 telefonisch. Die Familie erteilte der ÖB Peking eine Vollmacht zur Organisation aller Angelegenheiten vor Ort im Zusammenhang mit dem Ableben ihres Sohnes. Mitarbeiter der Botschaft organisierten die Sicherstellung der persönlichen Effekten und die Überführung des Verstorbenen. Die Botschaft forderte den gerichtsmedizinischen Bericht bei den zuständigen chinesischen Stellen an, übersetzte diesen nach Erhalt und übermittelte diesen an das BMeiA. Weiters stellte die Botschaft auch den persönlichen Kontakt zwischen Familie W. und der Person her, die Ing. Bernhard W. in totem Zustand in seinem Hotelzimmer gefunden hatte, um hier eine direkte Rücksprache zu ermöglichen. Ein Angehöriger von Ing. Bernhard W. übergab anlässlich eines seiner persönlichen Gespräche im BMeiA eine Kopie des Berichts der österreichischen Staatsanwaltschaft.
Zu den Fragen 3 bis 6 und 11 bis 16:
Das BMeiA hat das Bundesministerium für Inneres (BMI) über das Ableben von Ing. Bernhard W. und die Überführungsdaten informiert. Die persönlichen Effekten wurden vom BMeiA an das BMI übergeben. Auch der von den chinesischen Behörden erstellte gerichtsmedizinische Bericht wurde an das BMI übermittelt.
Das BMI wiederum informierte das BMeiA über die Ermittlungsergebnisse, die im Abschlussbericht enthalten sind.
Mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) erfolgte ein Informationsaustausch, der sich auf Produkte des Arbeitgebers von Ing. Bernhard W. bezog.
Zu den Fragen 9 und 10:
Die Botschaft hat in schriftlicher und mündlicher Form mehrfach um die Übermittlung des Polizeiberichts durch die chinesische Polizei ersucht. Außerdem wurde ein Fragenkatalog der Familie W. bei einem persönlichen Treffen mit Vertretern der chinesischen Polizeibehörden übergeben. Die Beantwortung durch die chinesischen Polizeibehörden erfolgte schriftlich ohne substantielle inhaltliche Angaben.