13775/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.04.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am März 2013
GZ: BMF-310205/0090-I/4/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14056/J vom 19. Februar 2013 der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 5.:
Die vorliegenden Fragen betreffen keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten, und sind somit von dem in § 90 GOG 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.
Mit freundlichen Grüßen