13777/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am      April 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0088-I/4/2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14077/J vom 20. Februar 2013 der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Der mit der Abwicklung von Bundeshaftungen gemäß Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG) betrauten Oesterreichischen Kontrollbank AG (OeKB) liegen derzeit keine Anträge für Projekte im Bereich Papier/Zellstoff in Indonesien und/oder China vor.

 

Zu 2.:

Seit 1. Jänner 2011 wurden Bundeshaftungen gemäß AusfFG für Lieferungen im Bereich Papier/Zellstoff in Indonesien und China mit einem Gesamtvolumen von rund EUR 193 Mio. übernommen. Bei diesen Projekten wurden – abgesehen von einem Fall für den Umbau einer Papiermaschine über rund EUR 11 Mio. – keine österreichischen Exportkredite im Rahmen des Exportfinanzierungsverfahrens der OeKB zur Verfügung gestellt.


Zu 3. und 4.:

Es liegen derzeit keine Anträge für Projekte für die Papierkonzerne "Asia Pulp & Paper" und "Asia Pacific Resources International Limited" oder die Palmölkonzerne "Golden Agri Resources" und "Asian Agri" bzw. für die indonesischen/chinesischen Großkonzerne "Sinar-Mas Group" und "Raja Garuda Mas Group" vor. Sollte die OeKB dazu Anträge erhalten, würden im Zuge der der OeKB gemäß AusfFG obliegenden Prüfungsaufgaben selbstverständlich sämtliche nationale und internationale Richtlinien hinsichtlich Umwelt- und Sozialaspekte berücksichtigt werden.

 

Zu 5.:

Vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit wurden im Einklang mit der Policy zahlreicher vergleichbarer Exportkreditagenturen Ausfuhrgarantien gemäß AusfFG für Lieferungen österreichischer Unternehmen an Asia Pulp & Paper in einem Gesamtausmaß von rd. EUR 89,6 Mio. und USD 98,8 Mio. übernommen.

 

Zu 6.:

Die Schadenszahlungen aus der Inanspruchnahme der Bundeshaftungen gemäß AusfFG beliefen sich auf rund EUR 82,3 Mio. und USD 88,3 Mio.

 

Zu 7.:

Die Rückflüsse betrugen rund EUR 42,1 Mio. und USD 59 Mio.

 

Zu 8.:

Der Abschreibungsbedarf für den Garanten Bund belief sich auf rund EUR 40,2 Mio. und USD 29,3 Mio.

 

Zu 9.:

Die Überprüfung der Umweltauflagen oblag gemäß dem angeführten „Master Restructuring Agreement“ (MRA) nicht den Exportkreditagenturen sondern einem „Monitoring Committee“. Dieses wurde circa zwei Jahre nach Inkrafttreten des MRA aufgelöst. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Forderungsinhaber Bund die aus den Schadenszahlungen resultierenden Forderungen gegenüber APP zur bestmöglichen Schadensminderung bereits verkauft.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.