13778/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0348-II/1/c/2013

            Wien, am         . April 2013

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Sonja Ablinger, Genossinnen und Genossen haben am  19. Februar 2013 unter der Zahl 14027/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Vorwurf der Befangenheit von Beamten des Verfassungsschutzes und der Polizei aufgrund eines persönlichen wie politischen Naheverhältnisses zu rechtsextremen und verfassungsfeindlichen Gruppierungen und Personen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Seitens der nunmehrigen Landespolizeidirektion Oberösterreich wurde die erwähnte Gruppierung bereits vor den ersten Medienberichten und zwar seit der Entstehungsphase im Jahr 2009 beobachtet. Diesbezüglich kam es auch zu Rücksprachen mit dem zuständigen Bezirkspolizeikommanden und den Bezirkshauptmannschaften. Dies führte zur Auflösung des in Rede stehenden Vereines. Weitere Ermittlungen wurden laufend nach Rücksprache und über Auftrag der zuständigen Staatsanwaltschaft getätigt.


Zu Frage 2:

Allfälligen extremistischen Tendenzen innerhalb der Sicherheitsbehörden wird mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln begegnet. Eine Sensibilisierung der Exekutiv-bediensteten zum Thema Rechtsextremismus erfolgt auch laufend im Rahmen von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Sicherheitsbehörden.

 

Zu Frage 3:

Sich widersprechende Aussagen von zuständigen Bediensteten der Bezirks- und Landes-ebene sind aus der gegenständlichen Anfrage nicht zu entnehmen, weshalb eine Beantwortung nicht erfolgen kann.

 

Zu Frage 4: 

Die erhobenen Vorwürfe wurden einer Überprüfung unterzogen und stellten sich als haltlos heraus, wobei explizit festzuhalten ist, dass die betroffenen Beamten keinesfalls mit rechten Gruppierungen sympathisieren.

 

Zu Frage 5:

Die Sicherheitsbehörden sind angewiesen, allen rechtsextremen Aktivitäten durch geeignete repressive und präventive Maßnahmen nachhaltig zu begegnen. Hierzu steht ihnen ein umfangreiches gesetzliches Instrumentarium zu Verfügung, das je nach gegebener Sachlage zur Anwendung kommt.