13781/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.04.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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GZ: BMI-LR2220/0347-II/BK/2/2013
Wien, am . April 2013
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr.in Susanne Winter und weitere Abgeordnete haben am 19. Februar 2013 unter der Zahl 14039/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Mordverdacht Ing. Bernhard W. am 18. Mai 2008 in Peking“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 7, 8, 10, 12 bis 16, 29 bis 31 und 33:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 2:
Die Überführung der Leiche aus China wurde polizeibehördlich nicht begleitet. Das Stadtpolizeikommando Schwechat wurde vom Bundesministerium für Inneres, Bundeskriminalamt, beauftragt das Eintreffen des Leichnams mit Flug OS 064 am 28. Mai 2008 am Flughafen Wien/Schwechat zu überwachen.
Zu Frage 3:
Die Ermittlungsmaßnahmen zum Todesfall des Bernhard W. wurden durch die lokale Polizei in Peking durchgeführt. Über Auftrag der Behörde für öffentliche Sicherheit des Bezirks Haidian, Abteilung für öffentliche Sicherheit, wurde durch das „Forensic Medical Examination Center of Beijing Public Security Bureau“ am 19. Mai 2008 nach Untersuchung des Leichnams ein gerichtsmedizinisches Gutachten erstellt, welches keinen Hinweis auf mögliches Fremdverschulden enthielt.
Zu den Fragen 4 und 5:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Auf die Beantwortung der diesbezüglichen parlamentarischen Anfrage 14050/J an das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten wird ver-wiesen.
Zu Frage 6:
Durch die chinesischen Behörden wurden gemeinsam mit dem Leichnam lediglich Fracht-papiere nach Österreich mitgeschickt.
Zu Frage 9:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wurde von der zu-ständigen Staatsanwaltschaft am 22. Juli 2008 mit Ermittlungen beauftragt.
Zu Frage 11:
Am 28. Mai 2008 erhielt das Bundesministerium für Inneres, Bundeskriminalamt, vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten einen ersten Bericht über den in Rede stehenden Todesfall.
Zu den Fragen 17 bis 28:
Eine Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Ange-legenheiten erfolgte im Rahmen dessen sachlicher Zuständigkeit. Durch das Bundes-ministerium für Inneres wurde unverzüglich ein Anlassbericht an die zuständige Staatsanwaltschaft übermittelt und den daraufhin ergehenden Aufträgen entsprochen. Über weitere mögliche Kontakte zu anderen Ministerien liegen keine Erkenntnisse auf.
Zu Frage 32:
Meinungen, Einschätzungen und Mutmaßungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.