13782/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.04.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
|
|
GZ: BMI-LR2220/0330-II/2013
Wien, am . April 2013
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr.in Susanne Winter und weitere Abgeordnete haben am 19. Februar 2013 unter der Zahl 14040/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Spendensammlungen für die Hamas in Österreich“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 7 und 13:
Diesbezüglich liegen keine Erkenntnisse vor.
Zu den Fragen 2 bis 5 und 8 bis 11:
Entfallen aufgrund Beantwortung zu den Fragen 1 und 7.
Zu den Fragen 6 und 12:
Eine Überwachung von sowie eine Ermittlung gegen natürliche sowie juristische Personen ist nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß den Bestimmungen des Sicher-heitspolizeigesetzes oder der Strafprozessordnung möglich. Für eine generelle Über-wachung ohne Vorliegen entsprechender Verdachtslagen und ohne Vorliegen der ge-setzlichen Voraussetzungen bestehen keine Rechtsgrundlagen.
Zu Frage 14:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 15 bis 17:
Aufgrund der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit bzw. aus datenschutzrechtlichen Gründen muss von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.
Zu Frage 18:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.