13782/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0330-II/2013

 

Wien, am        . April 2013

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr.in Susanne Winter und weitere Abgeordnete haben am 19. Februar 2013 unter der Zahl 14040/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Spendensammlungen für die Hamas in Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 7 und 13:

Diesbezüglich liegen keine Erkenntnisse vor.

 

Zu den Fragen 2 bis 5 und 8 bis 11:

Entfallen aufgrund Beantwortung zu den Fragen 1 und 7.


 

Zu den Fragen 6 und 12:

Eine Überwachung von sowie eine Ermittlung gegen natürliche sowie juristische Personen ist nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß den Bestimmungen des Sicher-heitspolizeigesetzes oder der Strafprozessordnung möglich. Für eine generelle Über-wachung ohne Vorliegen entsprechender Verdachtslagen und ohne Vorliegen der ge-setzlichen Voraussetzungen bestehen keine Rechtsgrundlagen.

 

Zu Frage 14:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 15 bis 17:

Aufgrund der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit bzw. aus datenschutzrechtlichen Gründen muss von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.

 

Zu Frage 18:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.