13786/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.04.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0324-II/2013
Wien, am . April 2013
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr.in Susanne Winter und weitere Abgeordnete haben am 19. Februar 2013 unter der Zahl 14052/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Mitwirkung Österreichs im Einsatz gegen den globalen islamistischen Terrorismus“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Nationale Gesetze sehen vielfach Möglichkeiten zur Kooperation mit anderen Staaten, unter anderem auch zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, vor. Österreich ist internationalen Konventionen zur Terrorismusbekämpfung beigetreten und nützt bilaterale Abkommen mit anderen Staaten und Organisationen. Innerhalb der Europäischen Union besteht eine enge Vernetzung in der Kooperation zu sicherheitsbehördlichen sowie sicherheitspolitischen Themen, welche auf bilateralen sowie multilateralen Abkommen basieren.
Zu den Fragen 2 bis 4 und 6 bis 8:
Aus polizeitaktischen Gründen muss von der Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.
Zu Frage 5:
Es erfolgte eine aktive Mitwirkung bei der Implementierung der FATF (financial action task force). Das Bundesministerium für Finanzen ist für die Koordinierung dieser Standards in Österreich zuständig ist. Im Bundeskriminalamt wurde eine FIU (Financial Intelligence Unit) als „single point of contact“ für geldwäscherelevante und terrorismusfinanzierungsrelevante Verdachtsmeldungen nach den §§ 40ff Bankwesengesetz eingerichtet. Alle Finanzdienst-leistungsunternehmen sind verpflichtet, bei Verdacht der Geldwäsche beziehungsweise bei Verdacht der Terrorismusfinanzierung an die FIU eine Verdachtsmeldung zu übermitteln.
Zu den Fragen 9 bis 15:
Eine bloße finanzielle Unterstützung von islamischen Organisationen ist nicht unter einen strafrechtlichen Tatbestand in Österreich subsumierbar.