1379/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.05.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am       Mai 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0055-I/4/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1337/J vom 13. März 2009 der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Österreich überweist keine direkten Beiträge zur Finanzierung von EURATOM-relevanten Aktivitäten, da die Europäische Gemeinschaft seit dem Fusionsvertrag von 1967 über ein umfassendes Gemeinschaftsbudget verfügt. Zu diesem tragen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) mit ihren jeweiligen Mitgliedsbeiträgen bei.

 

Österreichische Beiträge zu einzelnen Ausgabenpositionen im strengen Sinn gibt es daher nicht. Damit sind Ausgaben aus dem EU-Haushalt Ausgaben der Europäischen Union und nicht der einzelnen Mitglieder. Eine Zuordnung der Beiträge einzelner Mitgliedstaaten zu konkreten Verwendungen in Umsetzung des Euratom-Vertrages ist somit nicht möglich.

 

Der österreichische Finanzierungsanteil am EU-Gesamtbudget für die Periode 2006 bis 2008 beträgt rund 2,2%.


Zu 2.:

Die für Euratom geplanten Maßnahmen werden im veröffentlichten EU-Gesamthaushalt – ohne über einen gemeinsamen übergeordneten Ansatz zu verfügen – auf zahlreichen Budgetlinien budgetiert und sind dort ersichtlich.

 

Die Erfassung aller im Bereich von Euratom unternommenen Aktivitäten verlangt daher genaue Detailkenntnisse der jeweiligen Inhalte, die dem Bundesministerium für Finanzen im Rahmen seiner Zuständigkeit weder zugänglich sind, noch im Bereich seiner Vollziehung liegen.

 

Zu 3., 5. und 7.:

Diese Fragestellungen betreffen keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung im Sinne des § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF.

 

Zu 4. und 6.:

In der nachstehenden Tabelle sind die Gesamtausgaben der Europäischen Union für die Projekte "PHARE" [Verordnung (EWG) des Rates Nr. 3906/89 über Wirtschaftshilfe für die Republik Ungarn und die Volksrepublik Polen vom 18. Dezember 1989 idgF] und "TACIS" [Verordnung (EG, EURATOM) des Rates Nr. 99/2000 über die Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa und Mittelasien vom 29. Dezember 1999] in den Jahren 2002 bis 2006 ausgewiesen:

 

Beträge in Mio. Euro

2002

2003

2004

2005

2006

Gesamt

 

EU-Gesamtausgaben (Zahlungen) für das Projekt PHARE

 

1 087.5

1 543.8

1 664.6

1 089.3

1 063.7

6 448,9

Quelle: Europäische Kommission

 

Beträge in Mio. Euro

2002

2003

2004

2005

2006

Gesamt

 

EU-Gesamtausgaben (Zahlungen) für das Projekt TACIS

 

395.1

408.6

370.6

434.7

472.2

2 081,2

Quelle: Europäische Kommission

 

Zum Finanzierungsanteil Österreichs wird auf die Ausführungen zur Frage 1. verwiesen.

 

Zu 8.:

Nachfolgeinstrumente der Außenhilfsprogramme ab 2007 sind hauptsächlich das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) sowie das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI). Daneben gibt es weitere Außenhilfeinstrumente der Gemeinschaft, wie das Instrument für Nukleare Sicherheit (INSC), das Stabilitätsinstrument (SI), das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) und das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI).

 

 

Beträge in Euro

2009

2008

2007

IPA

1 521 103 000

1 440 233 000

1 263 130 000

 

 

 

 

ENPI

1 621 450 000

1 562 619 000

1 419 955 400

 

 

 

 

INSC

73 973 000

72 523 000

-

 

 

 

 

SI

188 083 000

180 596 000

209 163 738

 

 

 

 

EIDHR

157 361 200

147 211 000

140 591 078

 

 

 

 

DCI

2 377 086 160

2 253 190 000

2 181 756 784

Quelle: Europäische Kommission - Gesamthaushaltsplan

 

Zum österreichischen Finanzierungsanteil wird wiederum auf die Beantwortung der Frage 1. verwiesen.

 

Zu 9.:

Diese Fragestellung betrifft keinen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstand der Vollziehung im Sinne des § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF.

 

Zu 10.:

Die Gemeinschaft sieht im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) für den Zeitraum 2007 bis 2011 insgesamt 2747,9 Mio. Euro vor. Dieser Gesamtbetrag teilt sich wie folgt auf die einzelnen Jahre auf (in Mio. Euro):


2007:            404,2

2008:           496,0

2009:           599,3

2010:            617,1

2011            631,3

Gesamt:        2747,9

 

Zum österreichischen Finanzierungsanteil wird wiederum auf die Beantwortung der Frage 1. verwiesen.

 

Zu 11. und 12:

Diese Fragestellungen betreffen keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung im Sinne des § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF.

 

Zu 13.:

Basierend auf der aktuellen Energiestrategie der EIB ist die Finanzierung von Projekten zur Atomkraftnutzung möglich. Voraussetzung dafür ist ein Projektantrag eines Darlehenswerbers, eine positive Projektprüfung durch die Bank und ein Beschluss des EIB-Verwaltungsrates (Quorum: Ein Drittel der Mitglieder und 50% des gezeichneten Kapitals; Österreich hält als eines von 27 Mitgliedern einen Kapitalanteil von 0,9%; Deutschland, Frankreich, Italien und UK halten zusammen mehr als 50% des Kapitals).

 

Es gibt in der EIB keine bindenden Festlegungen und Subplafonds für einzelne Darlehenskategorien und daher auch nicht für atomkraftrelevante Projekte.

 

Der österreichische Kapitalanteil an der EIB beträgt 0,9%.

 

Zu 14.:

Seitens der EIB wurden in den letzten Jahren zwei atomkraftrelevante Projekte genehmigt, nämlich Urenco, Urananreicherungsprojekt UK/NL (Kreditbetrag max. 200 Mio. Euro, Beschluss: Juli 2007) und Avera Urananreicherungsprojekt, Frankreich (Kreditbetrag max. 400 Mio. Euro, Beschluss: Juli 2008).

 

Zu 15.:

Zu den beiden EIB-Projekten hat sich das österreichische Mitglied des Verwaltungsrates der Stimme jeweils enthalten, in beiden Fällen kam eine weitere Enthaltung von Deutschland, alle anderen Mitgliedstaaten stimmten dem Projekt jeweils zu. In beiden Fällen wurde auf die nuklearkritische Position Österreichs hingewiesen und für das jeweilige und alle allfälligen künftigen Nuklearprojekte eine umfassende Prüfung der Sicherheitsfragen, einschließlich solcher im Zusammenhang mit Terrorrisiken und Berücksichtigung aller Kosten, einschließlich jener für Zwischen- und Endlagerung eingefordert. Dies wurde vom Stab der EIB auch zugesagt.

 

Zu 16.:

Die EIB ist bereit, Nuklearenergieprojekte zu finanzieren, wenn sie im Einzelfall die – unter Einrechnung aller Entsorgungs- und Sicherheitskosten – kostengünstigste Variante darstellen und weiters auch allen europäischen und nationalen Vorschriften entsprechen, vor allem auch im Bereich der Sicherheit.

 

Zu 17.:

Seitdem ich diesem Gremium angehöre ist dieses Thema nicht diskutiert worden. Darüber hinaus vertrete ich – wie auch im aktuellen Regierungsprogramm festgehalten - die Meinung, dass die Kernenergie weder eine nachhaltige Form der Energieversorgung noch eine tragfähige Option zur Bekämpfung des Klimawandels darstellt. Ziel ist daher, eine engere Kooperation mit anderen atomkritischen Staaten innerhalb und außerhalb der Europäischen Union.

 

Zu 18.:

Nach den mir vorliegenden Informationen liegen derzeit weder im Rahmen von EURATOM noch im Rahmen der EIB Anträge zur Finanzierung von atomkraftrelevanten Projekten vor.

 

Zu 19. und 20.:

Diese Fragestellungen betreffen keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung im Sinne des § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF.

 

 

Zu 21.:

Die EBRD (Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung - EBWE) vergibt im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit auch Kredite für Sicherheitsverbesserungen in bestehenden oder in Bau befindlichen Kernkraftwerken. Da die diesbezügliche Strategie der Bank jedoch einen zu großen Spielraum lässt, hat Österreich diese strategische Ausrichtung ebenso abgelehnt, wie den einzigen bislang diesbezüglich vergebenen Kredit zur sicherheitstechnischen Nachrüstung zweier Reaktoren (K2/R) in der Ukraine (42 Mio US$).

 

Darüber hinaus verwaltet die Bank insgesamt sechs Fonds, die in unterschiedlichem Ausmaß „Nuklearprojekte“ finanzieren.

•        CSF - Chernobyl Shelter Fund (777 Mio. Euro)

•        BIDSF - Bohunice International Decommissioning Support Fund (316 Mio. Euro)

•        IIDSF - Ignalina International Decommissioning Support Fund (641 Mio. Euro)

•        KIDSF - Kosloduj International Decommissioning Support Fund (505 Mio. Euro)

•        NDEP - Northern Dimension Environmental Partnership Fund

•        NSA - Nuclear Safety Account

 

Österreich ist Geber und stimmberechtigtes Mitglied in CSF (7,5 Mio. Euro), BIDSF
(1,5 Mio. Euro), IIDSF (1,5 Mio. Euro) und KIDSF (1,5 Mio. Euro), weil diese Fonds die Unterstützung bei der Bewältigung einer Großkatastrophe bzw. die Stilllegung und den Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke sowie diesbezüglich begleitende energiewirtschaftliche Maßnahmen zum Gegenstand haben. Da der NSA unter anderem auch Projekte zur Atomkraftnutzung finanziert, hat sich Österreich an diesem Fonds nicht beteiligt. NDEP ist auf wenige Großgeber beschränkt.

 

Zu 22.:

Österreich hat sich im Rahmen der Entscheidungsgremien dieser Institutionen zur Finanzierung von Projekten der Atomnutzung immer kritisch geäußert und versucht, seine Einflussmöglichkeiten zur Vermeidung solcher Projekte sowohl in den Gremien als auch in informellen Kontakten optimal zu nützen.

 

Zu 23.:

Wie bereits erwähnt, vertrete ich – wie auch im aktuellen Regierungsprogramm festgehalten – die Meinung, dass die Kernenergie weder eine nachhaltige Form der Energieversorgung noch eine tragfähige Option zur Bekämpfung des Klimawandels darstellt. Ziel ist daher, eine engere Kooperation mit anderen atomkritischen Staaten innerhalb und außerhalb der Europäischen Union.

 


Zu 24.:

Nach den mir vorliegenden Informationen bestehen über die bereits erwähnten hinaus keine weiteren Verträge oder Instrumente.

 

Zu 25.:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es kein eigenständiges Euratom-Budget gibt, das Gemeinschaftsbudget aber einzelne Ansätze aufweist, die ihre Rechtsgrundlage bzw. Begründung teilweise oder zur Gänze im Euratom-Vertrag finden. Österreich leistet jedoch keine Beiträge zu einzelnen Haushaltslinien, sondern einen Gesamtbeitrag zum EU-Budget.

 

Die zur Durchführung der Programme benötigten Finanzierungsmittel werden als so genannte "Eigenmittel" im Wege aller Mitgliedstaaten aufgebracht und im Gesamthaushalt der Europäischen Union als Einnahmen veranschlagt. Für die einzelnen Mitgliedstaaten ist somit zur Ermittlung ihrer anteiligen Kosten an bestimmten Programmen das jeweilige Ausmaß ihres Finanzierungsanteiles am Gesamthaushalt ausschlaggebend. Die Höhe dieses Ausmaßes – auch als Beitragsquote der einzelnen Mitgliedstaaten bezeichnet – kann aufgrund der im Eigenmittelbeschluss vorgesehenen komplexen Berechnungen unter Heranziehung verschiedener Arten von Einnahmenquellen von Jahr zu Jahr durchaus Änderungen unterworfen sein. Für 2004 bis 2009 beläuft sich der Anteil Österreichs am jährlichen Gesamthaushalt durchschnittlich auf rund 2,2%.

 

Die Bundesregierung wird jedoch die österreichische Forderung nach einer Revision des Euratom-Vertrags mit Nachdruck weiter verfolgen und hat dies auch im aktuellen Regierungsprogramm vereinbart.

 

 

Mit freundlichen Grüßen