13792/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.04.2013
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0054-Pr 1/2013 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 14074/J-NR/2013
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Videofallen als ‚neu entdeckte‘ Ermittlungsmethode“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 6:
Nach der Sonderauswertung zum jährlichen Sicherheitsbericht wurden im Jahr 2012 durch die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt 27 Überwachungsmaßnahmen nach § 136 StPO (9 gegen bekannte Täter, 18 bei unbekannten Tätern) bewilligt; bundesweit wurden 249 Überwachungsmaßnahmen nach § 136 StPO (109 gegen bekannte Täter, 140 bei unbekannten Tätern) bewilligt.
Eine weitere Differenzierung der Ermittlungsmaßnahmen nach § 136 Z 1 und Z 2 StPO sowie die Auswertung neuerlicher Anordnungen nach § 137 StPO sind automationsunterstützt nicht möglich und scheitern am unvertretbar hohen (händischen) Rechercheaufwand.
Welche Überwachungsmaßnahmen die Polizei aus Eigenem auf Grundlage des § 54 SPG setzt, wird in den Registern der Verfahrensautomation Justiz ebenfalls nicht erfasst.
Wien, . April 2013
Dr. Beatrix Karl