13792/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0054-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 14074/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Videofallen als ‚neu entdeckte‘ Ermittlungs­methode“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6:

Nach der Sonderauswertung zum jährlichen Sicherheitsbericht wurden im Jahr 2012 durch die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt 27 Überwachungs­maßnahmen nach § 136 StPO (9 gegen bekannte Täter, 18 bei unbekannten Tätern) bewilligt; bundesweit wurden 249 Überwachungsmaßnahmen nach § 136 StPO (109 gegen bekannte Täter, 140 bei unbekannten Tätern) bewilligt.

Eine weitere Differenzierung der Ermittlungsmaßnahmen nach § 136 Z 1 und Z 2 StPO sowie die Auswertung neuerlicher Anordnungen nach § 137 StPO sind automationsunterstützt nicht möglich und scheitern am unvertretbar hohen (händischen) Rechercheaufwand.


Welche Überwachungsmaßnahmen die Polizei aus Eigenem auf Grundlage des § 54 SPG setzt, wird in den Registern der Verfahrensautomation Justiz ebenfalls nicht erfasst.  

 

Wien,      . April 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl