13793/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0003-I/PR3/2013    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am     . März 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Venier und weitere Abgeordnete haben am 19. Februar 2013 unter der Nr. 14035/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Geisterfahrer-Situation auf der A12 Inntalautobahn gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

  Ø   Wurden seitens Ihres Ministeriums Erhebungen der Ursachen für die besonders hohe Geisterfahrer-Quote auf der A 12 zwischen Innsbruck-Ost und Kufstein durchgeführt?

  Ø   Wenn ja, wann wurden diese Erhebungen durchgeführt und welche Ergebnisse brachten diese Erhebungen (abgesehen davon, dass dieser Streckenabschnitt vielleicht stärker befahren ist als andere)?

  Ø   Wurden insbesondere Mängel bei der Beschilderung bzw. Mängel baulicher Art festgestellt?

  Ø   Wenn ja, wann wurden diese jeweils diagnostiziert und welche Maßnahmen wurden jeweils ergriffen, um diese Mängel zu beheben?

  Ø   Wenn noch keine Gefahrenquellen-Erhebung stattgefunden hat, ist beabsichtigt, eine solche durchzuführen?

 

 

 


Im Jahr 2012 wurde bei einem Teilbereich der A 12 (km 52,8 bis km 73,2, beide Richtungsfahrbahnen) eine vertiefte Verkehrssicherheitsüberprüfung (RSI) durchgeführt. Dabei wurden keine Mängel baulicher Art oder Mängel bei der Beschilderung festgestellt. Auch sind bei allen Anschlussstellen für potentielle Falschfahrer gut erkennbar die „Geisterfahrer“-Warntafeln montiert und es ist eine gut erkennbare Markierung vorhanden. Im betreffenden Bereich werden automatisch detektierte sowie gemeldete Falschfahrer mittels Warnung über die örtliche Verkehrsbeeinflussungsanlage angezeigt.

 

Darüber hinaus ist für 2013 eine weitere vertiefte Verkehrssicherheitsüberprüfung (RSI) im Streckenabschnitt der A 12 Inntalautobahn von km 30,0 bis km 52,8 vorgesehen, bei der alle verkehrssicherheitsrelevanten Aspekte betrachtet werden.