13795/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.04.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung
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NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister |
An die Zl. LE.4.2.4/0034 -I 3/2013
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 18. April 2013
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen und
Kollegen vom 19. Februar 2013, Nr. 14043/J, betreffend Identifizierung
landwirtschaftlicher Flächen mithilfe der AMA-Hofkarten auf Basis von
Luftbildern (Orthofotos)
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 19. Februar 2013, Nr. 14043/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Die AMA verwendet seit 2004 im Rahmen des INVEKOS-GIS generell Luftbilder zur Größenfeststellung landwirtschaftlicher Flächen.
Zu den Fragen 2 und 9:
Im Jahr 2004 wurden vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) über Verträge mit den Landesregierungen Nutzungsrechte an den Orthofotos der Landesregierungen erworben. Diese wurden Großteils vom jeweiligen Land selbst ausgeschrieben, teilweise auch in Kooperation mit dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Diese Orthofotos wurden für die Verwendung in der Österreichischen Verwaltung angefertigt. Die Nutzung im INVEKOS war nur eine zusätzliche Nutzung des Datenproduktes. Es waren also keine Ausschreibungen für die Beschaffungen von Orthofotos für die Landwirtschaft seitens des BMLFUW notwendig.
Von 2005 bis 2009 beteiligte sich das BMLFUW in Form von Kooperationen mit den Landesregierungen an der Beschaffung von Orthofotos. Die Verträge wurden vom Land- Forst- und Wasserwirtschaftlichen Rechenzentrum (LFRZ) im Auftrag des BMLFUW mit der jeweiligen Landesregierung abgeschlossen. Dabei trat das LFRZ als zweiter Auftraggeber neben der jeweiligen Landesregierung (welche auch als vergebende Stelle agierte) auf. Die Beschaffungen wurden durchwegs im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen durchgeführt, für kleine Teilbereiche erfolgten Direktvergaben seitens der Länder gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Die im Rahmen dieser Beschaffungen durchgeführten Befliegungen erfolgten für das BMLFUW primär für die Anwendung im INVEKOS.
Im Zeitraum 2005 - 2009 wurden mit den Ländern insgesamt 21 Kooperationsverträge abgeschlossen. Die Kooperationsverträge regelten die für jedes der Jahre 2005 - 2009 geplante Befliegung des entsprechenden Landes. Zum damaligen Zeitpunkt galt als Ziel der Befliegungen ein Zyklus von mindestens 5 Jahren. Zum Teil konnte auch ein kürzerer Aktualisierungszyklus erreicht werden. Es wurden also jährlich Befliegungen von Teilen Österreichs durchgeführt.
Jeder Kooperationsvertrag war die Basis für eine oder mehrere Befliegungen unterschiedlicher Gebiet. Die folgende Tabelle zeigt die erfolgten Befliegungen:
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Jahr |
Länder |
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2005 |
OÖ, TIR |
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2006 |
OÖ, TIR, VBG |
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2007 |
BGLD, NÖ, OÖ, SBG, TIR |
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2008 |
NÖ, OÖ, STMK, TIR |
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2009 |
NÖ, OÖ, STMK, TIR, VBG |
Im Jahr 2010 wurde seitens des BEV eine eigene Befliegung ausgeschrieben. Um Redundanzen in den Befliegungen zu vermeiden, wurden die Vergaben der Länder (mit Kooperationspartner LFRZ) kurzfristig an jene des BEV angepasst. Dies wurde in teilweise trilateralen Verträgen zwischen Ländern, LFRZ und dem neu in die Partnerschaft eingestiegenen BEV festgehalten.
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Jahr |
Länder |
|
2010 |
BGLD, KTN, NÖ, OÖ, SBG, TIR, WIE |
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2011 |
KTN, NÖ, OÖ, SBG, STMK |
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2012 |
KTN, NÖ, OÖ, SBG, STMK, TIR, VBG |
Im Jahr 2011 und 2012 wurden durchwegs trilaterale Verträge zwischen den Ländern, LFRZ und BEV abgeschlossen und die Befliegungen entsprechend vergeben.
Seit dem Jahr 2013 tritt das BMLFUW selbst als vertragserrichtende Stelle mit den Ländern und dem BEV auf. Die Befliegungen werden vom BEV als vergebende Stelle öffentlich ausgeschrieben.
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Jahr |
Länder |
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2013 |
BGLD, KTN, NÖ, OÖ, SBG, STMK, TIR, WIE |
Alle Befliegungen seit 2005 wurden von jedem der Kooperationspartner für die jeweils eigenen Zwecke in dieser Bund-Länder-Kooperation, aber synergetisch, durchgeführt. Das BMLFUW hat die Orthofotos für die Anwendung im INVEKOS beschafft, die Länder für die Erfüllung von Aufgaben der Landesverwaltung und schließlich das BEV für die Nachführung diverser Kartenprodukte.
Durch die jeweilige Vertragskonstruktion war längstens ab dem Jahr 2005 sichergestellt, dass das gesamte Bundesgebiet in einem Zyklus von zunächst 5 und dann 4 Jahren beflogen wird. Ab dem Jahr 2013 ist, durch die im Jahr 2012 gemeinsam neu von allen Kooperationspartnern erstellte Flugplanung, ein flächendeckender 3-Jahreszyklus sichergestellt.
Zu den Fragen 3 bis 7:
Grundsätzlich ist auch in Österreich der Einsatz von Satellitenbildern möglich.
Der Einsatz von Satellitenbildern ist aber mit gewissen Problemen verbunden und kann einen Rückschritt in der Qualität der Bilder darstellen (geringere Lagegenauigkeit, Wolkenbedeckung, größere Bildstürze, keine Vermessungsqualität). So schlägt die EK vor, ergänzend zu den Satellitenbildern auch orthorektifizierte Luftbilder einzusetzen. Wesentlicher Vorteil der Satellitenbilder ist die leichter zu erzielende höhere Aktualität. Satellitenbilder sind daher eher als Ergänzung denn als Ersatz von „Luftbildern“ zu sehen.
Satellitenbilder können in der Regel „von der Stange“ oder als Spezialanfertigung gekauft werden. Die Kosten eines speziell angeforderten Satellitenbildes mit 50 cm Auflösung, einem CE90% von 2,5 Metern (Standardwert für die Qualität) und einer Wolkenbedeckung von unter 15 % liegen bei 20 € pro Quadratkilometer (GeoEye 1). Bilder geringerer Auflösung (250 bis 650 cm) und geringerer Lagegenauigkeit sind für 1 bis 2 € pro Quadratkilometer erhältlich. Für vorhandene Archiv-Satellitenbilder reduziert sich der Preis um die Hälfte.
Dem ist der Preis von luftgestützten Orthofotos entgegenzustellen. Der Preis für ein wolkenfreies Orthofoto mit 20 cm Auflösung in Vermessungsqualität liegt je nach Relief bei 20 bis 30 € pro Quadratkilometer. Durch die Kooperation mit dem BEV und den Ländern liegen die tatsächlichen Kosten der Digitalen Orthofotos in der oben angegebenen Qualität bei durchschnittlich 20 € pro Quadratkilometer.
Ein unmittelbarer Preisvergleich ist daher auf Grund der unterschiedlichen Qualitäten nicht möglich.
Im Zuge der laufenden Weiterentwicklung des Invekos Systems wird neben der Verbesserung der Beschaffung von Luftbildern parallel dazu aber für die Zukunft auch die Verwendung von Satellitenbildern analysiert und geprüft.
Zu den Fragen 8 und 10:
Es wurden Firmen wie z.B. Hansa Luftbild , FMM (Forrest Mapping Management), Terra Bildmessflug, Hochstöger, BSF-Fischer Bildflug KEG, Wenger-Öhn-AVT, Vermessung Angst-Geodis, ADP (Arge Digitalplan), Airborne Technologies oder Astec-Hansa Luftbildunter unter Einhaltung der Vergaberichtlinienbetraut. Eine vollständige Angabe der Firmen für alle Bundesländer war aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.
Zu Frage 11:
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Jahr |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
|
€ |
319.255 |
126.000 |
339.600 |
325.391 |
524.400 |
574.800 |
373.200 |
276.000 voraussichtlich |
Zu den Fragen 12 und 13:
In einem Großteil der EU-Länder erfolgt die Flächenerfassung auch über Satellitenbilder. In Österreich, Luxemburg und Finnland werden Satellitenbilder im Rahmen der Qualitätskontrolle des LPIS (Land Parcel Identification System) gemäß Verordnung (EU) Nr. 1122/2009 (siehe PPT „Satellite imagery programming for the 2012 Campaign“) verwendet. In Kroatien, Mazedonien und Island fanden im Jahr 2012 Pilotprojekte zur digitalen Flächenfeststellung im landwirtschaftlichen Bereich statt.
Zu Frage 14:
Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 73/2009 bestimmt, dass das Invekos u.a. ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen umfasst. Gemäß Artikel 17 dieser Verordnung stützt sich das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen auf Katasterpläne und -unterlagen oder anderes Kartenmaterial. Dazu werden computergestützte geografische Informationssystemtechniken eingesetzt, vorzugsweise Luft- und Satellitenorthobilder mit homogenem Standard, der mindestens eine dem Maßstab 1:10.000 entsprechende Genauigkeit gewährleistet. Auf Grund der jetzigen Diskussionen für die neue Periode 2014-2020 ist zu erwarten, dass die Ansprüche an Qualität und Maßstab der Bilder steigen werden.
Zu Frage 15:
Eine Frist für die Aktualität der Orthofotos ist in den derzeitigen Rechtsnormen weder auf EU noch auch nationaler Ebene im Gesetztes oder Verordnungsrang normiert.
Zu Frage 16:
Dazu liegen dem BMLFUW keine ausreichenden Informationen vor.
Zu den Fragen 17 bis 19:
Das Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) hat eine eigenständige Regelung über die Beitragsgrundlage zur Berechnung der zu leistenden Beiträge und stellt dabei auf den Einheitswert sowohl der landwirtschaftlichen als auch forstwirtschaftlichen Flächen ab. Eine Anpassung in Bezug auf die Sozialversicherungsbeiträge könnte daher nur durch Änderung des BSVG erfolgen. Da die allfällige Gewährung der flächenbezogenen Zahlungen kein Sozialversicherungsbeitragskriterium ist, kann der Nutzen einer derartigen Anpassung jedoch nicht erkannt werden.
Zu Frage 20:
Wenn das Ausmaß der (bei einer Kontrolle) ermittelten Fläche über dem beantragten Flächenausmaß liegt, darf gemäß Artikel 57 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 lediglich die beantragte Fläche berücksichtigt werden.
Der Bundesminister: