1380/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.05.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am       Mai 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0056-I/4/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1346/J vom 13. März 2009 der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3. und 7.:

Diese Fragen werden durch die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst im Zuge der Beantwortung der Anfrage 1343/J-NR/2009 beantwortet.

 

Zu 4. und 12.:

Im angefragten Zeitraum lag kein Fall vor, in dem eine Bewerberin und ein Bewerber gleich qualifiziert waren und die Bewerberin auf Grund des Frauenfördergebots bestellt wurde.

 

Zu 5., 10. und 11.:

Im Jahr 2007 wurden im Bundesministerium für Finanzen 2 höherwertige Verwendungen (Funktionen) (Abteilung I/3 und Abteilung II/10) ausgeschrieben. Jeweils der erstgereihte Bewerber/die erstgereihte Bewerberin wurden bestellt. Dies war in einem Fall ein Mann und im anderen eine Frau.

 

Im Jahr 2008 wurden im Bundesministerium für Finanzen 7 höherwertige Verwendungen (Funktionen) (Gruppe II/A, Gruppe II/B, Gruppe III/A, Abteilung I/1, Abteilung II/1, Abteilung VI/4, Abteilung II/2) ausgeschrieben. Jeweils der erstgereihte Bewerber/die erstgereihte Bewerberin wurden bestellt. Dies war in 5 Fällen ein Mann und in 2 Fällen eine Frau.

 

Zu 6.:

Im Jahr 2007 gab es in der Zentralleitung insgesamt 426 Zulassungen zu berufsbegleitender Fortbildung, wovon 226 Männer und 200 Frauen diese Bildungsmaßnahmen in Anspruch nahmen. Im Jahr 2008 gab es in der Zentralleitung insgesamt 454 Zulassungen zu berufsbegleitender Fortbildung, wovon 246 Männer und 208 Frauen diese Bildungsmaßnahmen in Anspruch nahmen.

 

Zu 8. und 9.:

In die Besetzungsvorschläge für Funktionen wurden alle Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen, unabhängig von dem von der Begutachtungskommission erstellten Kalkül.

 

Zu 13. und 14.:

Die Begutachtungskommissionen für Funktionsbesetzungen gehen strikt nach den gesetzlichen Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes und des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes vor. Insbesondere durch die Änderungen im Ausschreibungsgesetz durch die Dienstrechts-Novelle 2007 wurde mehr Transparenz in den Auswahlprozessen geschaffen. Die Begutachtungskommissionen im Bundesministerium für Finanzen halten sich selbstverständlich an diese Vorschriften.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.