13800/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.04.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                                                        

Parlament

1017 Wien                                                                         Wien, am       März 2013

 

GZ: BMF-310205/0092-I/4/2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14080/J vom 22. Februar 2013 der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

Gemäß § 48a Bundesabgabenordnung (BAO) besteht im Zusammenhang mit der Durchführung von Abgabenverfahren oder Finanzstrafverfahren die Verpflichtung zur abgabenrechtlichen Geheimhaltung. Zu einem konkreten Fall dürfen daher keine der Öffentlichkeit unbekannten Verhältnisse oder Umstände aus dem Abgaben- oder Finanzstrafverfahren bekannt gegeben werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.