13800/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.04.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am März 2013
GZ: BMF-310205/0092-I/4/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14080/J vom 22. Februar 2013 der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Gemäß § 48a Bundesabgabenordnung (BAO) besteht im Zusammenhang mit der Durchführung von Abgabenverfahren oder Finanzstrafverfahren die Verpflichtung zur abgabenrechtlichen Geheimhaltung. Zu einem konkreten Fall dürfen daher keine der Öffentlichkeit unbekannten Verhältnisse oder Umstände aus dem Abgaben- oder Finanzstrafverfahren bekannt gegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen