13802/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.04.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . April 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.in Moser, Freundinnen und Freunde haben am 22. Februar 2013 unter der Nr. 14082/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Curved Approach am Flughafen Wien – Anfragebeantwortung 12666/J XXIV.GP gerichtet.
Eingangs möchte ich mitteilen, dass von Seiten der Austro Control (ACG) klargestellt wird, dass vom Vertreter der ACG in der Sendung Bürgeranwalt vom 29. September 2012 zu keinem Zeitpunkt Aussagen wie „das gekurvte Anflugverfahren sei schon jetzt jederzeit als Standardanflug im Massenbetrieb möglich...“ getätigt wurden. Es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass grundsätzlich ein solches Verfahren keine „Fiktion“ ist. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Zahl der Luftfahrzeuge, die heute in der Lage sind, derartige Verfahren zu fliegen, höher ist als noch vor ein paar Jahren.
Zu Ihren Fragen im Einzelnen:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ø Gibt es derzeit Vorarbeiten für einen gekurvten Anflug auf die bestehende Piste 11/29 für den Anflug von Westen her („Westeinflugschneise“)?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ø Wenn ja, bis wann ist mit der Einführung zu rechnen?
Die ACG teilt mit, dass im Dialogforum Flughafen Wien im Konsens beschlossen wurde, im Rahmen einer Arbeitsgruppe ein gekurvtes Anflugverfahren für die Piste 16 während der verkehrsarmen Nachtstunden zu erarbeiten.
Die ACG teilt mit, dass die Anzahl der Luftfahrzeuge, die diese Art von Anflug fliegen können, derzeit noch zu gering ist, um einen "Regelbetrieb" einführen zu können. Daher wird dieser Anflug vorerst nur während der Nachtstunden umsetzbar sein. Da auf Piste 11 aufgrund der in der Mediation vereinbarten Nachtflugregelung in der Nacht im Gegensatz zur Piste 16 ohnehin nicht gelandet wird, ergibt die Entwicklung eines solchen Anflugverfahrens derzeit keine Verbesserung, weil es für dieses Verfahren keine Möglichkeit der Anwendung gäbe.
Zu Frage 4:
Ø Welche Maßnahmen setzt Ihr Ministerium, um den regelmäßigen Überflug des Flugbeschränkungsgebietes LOR 15 zu unterbinden?
Die ACG teilt mit, dass der Überflug des LOR 15 zum Zwecke der Landung in den Luftverkehrsregeln geregelt ist und bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen zur Anwendung kommt. Das betrifft insbesondere die Wetter- und Verkehrslage. Unabhängig davon wurde im Rahmen des Mediationsverfahrens vereinbart, für Anflüge auf Piste 11 einen Zielwert von 11,5% festzulegen. Die Einhaltung wird regelmäßig kontrolliert und auch im Rahmen des jährlich erscheinenden Evaluierungsberichtes veröffentlicht. Für 2012 wurde der Zielwert beispielsweise deutlich unterschritten (10,8%). Auf Piste 11 erfolgen damit die mit Abstand wenigsten Landungen aller vier Pistenrichtungen.