13803/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.04.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . April 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 22. Februar 2013 unter der Nr. 14084/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Führerscheinlose Autolenker in Österreich 2012“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Bundesweit wurden im Jahr 2012 6365 Personen ohne Lenkberechtigung angehalten. Die deutlich höhere Anzahl (zum Vergleich: 2730 im Jahr 2011) ist darauf zurückzuführen, dass im letzten Jahr die Eintragungsmodalitäten im Führerscheinregister verändert wurden, sodass nunmehr eine präzisere Zuordnung der Verfahren zu einzelnen Deliktsgruppen möglich ist. Somit lässt der Vergleich der beiden Zahlen keine Rückschlüsse darauf zu, inwiefern sich die Zahl der Lenker ohne Lenkberechtigung verändert hat. Eine nähere Aufschlüsselung ist nicht möglich.
Bundesweit wurden im Jahr 2012 937 Personen mehr als einmal ohne Lenkberechtigung angehalten. Eine nähere Aufschlüsselung ist nicht möglich.
Zu Frage 3:
Bundesweit wurden im Jahr 2012 123 Personen mehr als dreimal ohne Lenkberechtigung angehalten. Eine nähere Aufschlüsselung ist nicht möglich.
Bundesweit wurden im Jahr 2012 40 Personen mehr als fünfmal ohne Lenkberechtigung angehalten. Eine nähere Aufschlüsselung ist nicht möglich.
Diesbezüglich liegen keine Zahlen vor.
Für das Lenken ohne Lenkberechtigung (§ 1 Abs. 3 FSG) ist eine Mindestgeldstrafe von 363 Euro vorgesehen. Im Wiederholungsfall ist auch die Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens drei Monate vorgesehen, was im Fall von Personen, die keine Lenkberechtigung besitzen, eine Sperre für den Erwerb einer solchen bedeutet. Die konkret verhängten Sanktionen sind meinem Ressort nicht bekannt.
Die Höhe der Strafeinnahmen ist lediglich bei den Ländern (im Bereich der Bundespolizeidirektionen beim Bundesministerium für Inneres), nicht aber bundesweit beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bekannt.
Diese Zahl ist dem Führerscheinregister nicht zu entnehmen, da die Gründe, warum ein Lenker keine Lenkberechtigung besitzt, nicht erfasst sind.
Es wurden rund 91.300 Personen die Lenkberechtigung entzogen.
Zu Frage 10:
Die häufigsten Gründe für einen Führerscheinentzug im Jahr 2012 waren Alkohol, Geschwindigkeit
und Verkehrsgefährdung.
Im Jahr 2011 wurde 29.310 Personen die Lenkberechtigung wegen eines Alkoholdeliktes entzogen. Eine nähere Aufschlüsselung ist nicht möglich.
Die österreichische Verkehrsunfallstatistik beinhaltet keine statistischen Daten über führerscheinlose Lenker von Personenkraftwagen.