13808/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.04.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14202 /J der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:
Frage 1:
Durch die Gewerbeordnungsnovelle 2008 wurden die Schutzstandards in Bezug auf Werbefahrten, die von Unternehmen mit Sitz in Österreich durchgeführt werden, deutlich erhöht. Insbesondere wurde eine Verpflichtung zur Anmeldung bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden geschaffen. Außerdem mussten die Einladungen, welche an KonsumentInnen versandt werden, zwingend gewisse Mindestinformationen enthalten. Das Anlocken mittels Gewinnversprechen in der Einladung wurde verboten.
Diese Maßnahmen brachten zunächst spürbare Verbesserungen mit sich, allerdings wichen die VeranstalterInnen zunehmend ins grenznahe Ausland aus, wohin die KonsumentInnen zu den Werbeveranstaltungen gebracht wurden. Durch die Novelle 2012 wurde dieser Tendenz dadurch entgegengewirkt, dass nun auch Veranstaltungen, die ins Ausland führen, bei der nach dem Ort des Anbietens zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angemeldet werden müssen.
Frage 2:
In den Jahren 2008 bis 2012 liegen seitens der Arbeiterkammern und des VKI folgende Zahlen vor:
2008 17.908
2009 22.985
2010 30.127
2011 21.381
2012 10.533
Über die Jahre ergibt dies eine Gesamtzahl von 102.934. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern ist dazu nicht möglich.
Frage 3:
Die meisten Beschwerden betrafen den Kauf von überteuerten Produkten wie z.B. Nahrungsergänzungsmittel und die mangelnde Kooperation der beteiligten Firmen bei der Rückabwicklung von Verträgen.
Frage 4:
Dazu liegen uns keine Zahlen vor.
Frage 5:
Dazu liegen uns keine Zahlen vor.
Frage 6:
Im Herbst 2011 wurde vom BMASK eine internationale Fachtagung mit dem Titel „Catch me if you can – Geschäfte an der Grenze des Erlaubten“ in Wien abgehalten. Diese betraf im Kern die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Vernetzung der zuständigen Behörden und Konsumentenschutzorganisationen im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein). Eines der drei Hauptthemen betraf den Problemkreis Werbefahrten. Im Jahre 2012 fand eine Folgeveranstaltung in der Schweiz statt.
Weiters wurden über das europaweit bestehende Behördenkooperationsnetzwerk in den letzten Jahre 5 Informations- und Durchsetzungsersuchen von den zuständigen österreichischen Behörden nach Deutschland übermittelt, wo dann in weiterer Folge zivilrechtliche Verfahren geführt wurden. In einem Fall liegt bereits ein Urteil vor.
Zudem bestanden immer wieder bilaterale Kontakte zu Behörden in unseren Nachbarländern. Beispielsweise arbeitet die burgenländische Landesregierung in Bezug auf Werbefahrten mit mehreren westungarischen Komitaten zusammen. Das BMASK hatte Kontakte zu Verwaltungsbehörden in Deutschland und zum Bayrischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Frage 7:
Es wurden einige wenige Strafverfahren durchgeführt, die genaue Zahl ist uns aber nicht bekannt.
Insgesamt wurden von der Arbeiterkammer Niederösterreich in den Jahren 2008 bis 2012 bei verschiedenen Staatsanwaltschaften im In- und Ausland 282 Strafanzeigen eingebracht.
Frage 8:
Dazu sind uns keine Zahlen bekannt.
Frage 9:
Eines der größten Probleme bei Werbefahrten besteht nach wie vor darin, dass die gerichtliche Verfolgung unseriöser Werbefahrtenfirmen bzw. der involvierten Personen sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht äußerst schwierig und unbefriedigend ist. Die beteiligten Akteure arbeiten hier sehr geschickt, oft auch arbeitsteilig, zusammen. Es bestehen teilweise ineinander verschachtelte Unternehmensgeflechte und Briefkastenfirmen, die bewusst zur Verschleierung aufgebaut wurden.
Im Zivilrecht besteht die Problematik einerseits darin, dass die involvierten Firmen bzw. Personen zumeist im Ausland aufhältig sind und das Führen von Gerichtsverfahren mit beträchtlichem Mehraufwand verbunden ist. Außerdem ist oftmals ungewiss, ob durchgesetzte Ansprüche schlussendlich einbringlich sind.
Im Strafrecht gibt es unter anderem das Problem, dass die Erfüllung gewisser Tatbestände wie z.B. Betrug in der Praxis oft nicht nachweisbar ist.
Das BMASK sieht Präventionsmaßnahmen als effektives Mittel an und setzt daher weiterhin stark auf Information der KonsumentInnen, damit diese möglichst davon abgehalten werden, überhaupt an Werbefahrten teilzunehmen. Neben klassischer Informationen mittels Broschüren unterstützte das BMASK im Jahr 2011 die Arbeiterkammer Niederösterreich beim Aufbau einer sogenannten Watchlist. In dieser Datenbank sind alle einschlägig bekannt gewordenen unseriösen Werbefahrtenfirmen erfasst. Diese Initiative hat seither zu einem spürbaren Rückgang von Werbefahrten geführt (vgl. das Zahlenmaterial in der Beantwortung zu Frage 2).