13811/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2013
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14226/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

Frage 1:

Dazu verweise ich auf nachstehende, vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger übermittelte Tabelle. Diese beinhaltet nur die Anzahl der von den Krankenversicherungsträgern geprüften Unternehmen.

 

Bundesland

Unternehmen

Burgenland

408

Kärnten

858

Niederösterreich

1.383

Oberösterreich

2.364

Salzburg

1.051

Steiermark

2.545

Tirol

1.558

Vorarlberg

1.157

Wien

2.591

Gesamt

14.040

 


Fragen 2 und 3:

Hinsichtlich der von den Krankenversicherungsträgern nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge und Zuschläge bzw. die Anzahl der davon betroffenen Arbeitnehmer verweise ich auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8, hinsichtlich der von PrüferInnen der Finanzverwaltung erfolgten Nachverrechnungen auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 6.

Fragen 4 bis 6:

Diese Fragen sind aus Zuständigkeitsgründen durch die Frau Bundesministerin für Finanzen zu beantworten.

Frage 7:

Zu dieser Frage hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger folgendes Zahlenmaterial übermittelt:

 

Bundesland

nachverrechnete Beiträge in €

Anzahl DienstnehmerInnen

Burgenland

4.588.152,90

3.005

Kärnten

10.454.255,93

5.589

Niederösterreich

23.489.136,18

28.315

Oberösterreich

25.259.723,42

43.620

Salzburg

8.578.935,49

6.045

Steiermark

20.774.099,13

9.029

Tirol

9.918.355,93

17.012

Vorarlberg

5.320.890,04

7.337

Wien

43.470.470,14

32.004

Gesamt

153.196.285,59

152.630

 

Frage 8:

Zu dieser Frage hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger folgendes Zahlenmaterial übermittelt:


Bundesland

Verzugszinsen in €

Beitragszuschläge in €

Burgenland

297.050,48

0,00

Kärnten

1.002.366,45

0,00

Niederösterreich

2.166.047,44

0,00

Oberösterreich

2.781.119,87

0,00

Salzburg

1.240.005,38

113,00

Steiermark

1.867.873,12

0,00

Tirol

1.488.995,14

1.808,00

Vorarlberg

740.922,50

0,00

Wien

7.931.913,99

0,00

Gesamt

19.719.020,80

1.921,00

 

Zur Frage, welche Beiträge auch tatsächlich bezahlt werden, ist darauf hinzuweisen, dass die Sozialversicherung eine mehr als 99%ige Einbringlichkeit der Beiträge im Verhältnis zur Höhe der vorgeschriebenen Beiträge realisieren kann.

Frage 9:

Zu dieser Frage hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträ-ger folgendes Zahlenmaterial übermittelt:

Bundesland

nachverrechnete Lohnsteuer

in €

Anzahl DienstnehmerInnen

Burgenland

609.193,71

357

Kärnten

1.226.193,83

384

Niederösterreich

7.109.434,01

10.017

Oberösterreich

1.414.895,03

7.617

Salzburg

2.708.027,00

1.336

Steiermark

5.788.449,44

1.500

Tirol

2.780.293,55

2.551

Vorarlberg

1.028.466,55

1.831

Wien

8.745.746,16

5.421

Gesamt

32.531.781,09

31.331

 

Fragen 10 und 11:

Aus meiner Sicht hat sich die „Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben“ (GPLA) insgesamt bewährt. Diese Ansicht wird auch vom Rechnungshof in seinem diesbezüglichen Bericht (Vorlage vom 28. Juni 2012, Reihe Bund 2012/6) grundsätzlich geteilt. In dem erwähnten Bericht werden insbesondere die Beseitigung von Doppelgleisigkeiten, die Schaffung von administrativen Erleichterungen und Kostenentlastungen für Unternehmen durch einen statt bisher drei Prüfungsvorgänge, sowie die eindeutige Erhöhung des Mehrergebnisses gewürdigt. Der Rechnungshof hat anerkannt, dass mit der Schaffung der GPLA ein institutionenübergreifendes Verwaltungsreformprojekt in der Praxis umgesetzt werden konnte, das erhebliches Synergiepotential bietet.

Nun geht es darum, die Effizienz dieses Projektes weiter zu steigern und insbesondere im Vollzug durch die Krankenversicherungsträger und die Finanzverwaltung auch andere durch die GPLA angestrebte Synergieeffekte zu erreichen bzw. zu optimieren. Dazu hat der Rechnungshof eine Reihe von Empfehlungen, die je nach Bereich an die Krankenversicherungsträger, das BMF und/oder den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger gerichtet sind, ausgesprochen. Für den Bereich der Sozialversicherung befasst sich mit der Umsetzung dieser Empfehlungen nun eine Arbeitsgruppe, an der Vertreter des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger sowie der Gebietskrankenkassen beteiligt sind.

 

Frage 12:

Zu dieser Frage hat mir der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger folgendes Zahlenmaterial übermittelt (angeführt ist lediglich die Anzahl der von den Krankenversicherungsträgern eingesetzten Prüfer):


Monat 2012

Anzahl der PrüferInnen nach Krankenversicherungsträgern

 

WGKK

KGKK

OÖGKK

VGKK

NÖGKK

SGKK

StGKK

TGKK

BGKK

VAEB

01

50

16

42

11,69

29

16

30

23

8

2,75

02

50

16

42

11,69

29

16

31

23

8

2,35

03

51

16

42

11,69

27

17

31

23

8

3,05

04

52

16

42

11,69

26

17

30

23

8

3,20

05

52

16

42

11,69

27

17

31

22

8

2,75

06

51,40

18

42

11,69

26

17

31

22

8

2,70

07

54,40

18

42

11,69

26

17

31

22

8

2,95

08

56,40

18

41

11,69

26

17

31

22

8

2,35

09

56,40

18

41

11,69

26

17

30

22

8

3,25

10

56,40

18

42

11,69

25

17

29

22

8

2,90

11

56,40

17

39

11,69

25

17

29

22,40

8

2,80

12

56,40

16

38

11,69

25

17

29

22,40

8

2,40