13812/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14239/J der Abgeordneten Franz Riepl und GenossInnen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:

Dazu hat mir der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger folgende Tabelle übermittelt:

Beitragsrückstände der DienstgeberInnen

31.12.2012

Gebietskrankenkassen

Rückstände 1)

DienstgeberInnen

in Mio. Euro

davon Dienst-

nehmerInnenbeiträge
in Mio. Euro

(rund 45%)

Alle GKK

950,6    

432,0    

WGKK

373,5    

170,0    

NÖGKK

118,7    

54    

BGKK

31,0   

14,0    

OÖGKK

160,5    

73,0    

StGKK

113,0    

51,0   

KGKK

57,8    

26,0    

SGKK

51,8    

24,0    

TGKK

25,9    

12,0    

VGKK

18,4    

8,0    

1) 950,6 Mio. € = 2,7 % der fälligen Beiträge.

Rund 19 % entfallen auf Krankenversicherungsbeiträge.

Quelle: Monatsabrechnungen

 

Frage 4:

Die folgenden, vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger übermittelten Aufstellungen geben darüber Auskunft:

Anzahl der insolventen Betriebe

WGKK

Bei 2.192 Unternehmen mit Beitragsrückständen handelt es sich um insolvente Betriebe.

NÖGKK

Zum Stichtag 31.12.2012 scheinen 2.835 Unternehmen mit insolvenzverhangenen Beitragsforderungen auf.

BGKK

Zum Stichtag 31.12.2012 waren 179 DienstgeberInnenkonten von einem laufenden Insolvenzverfahren betroffen.

OÖGKK

Zum Stichtag 31.12.2012 waren 2.333 Betriebe mit Beitragsrückständen insolvent.

StGKK

Zum Stichtag 31.12.2012 waren 2.125 Insolvenzverfahren gerichtsanhängig.

KGKK

756 Unternehmen mit Beitragsrückständen sind insolvent.

SGKK

Mit Stichtag 31.12.2012 sind 643 Unternehmen mit Beitragsrückständen insolvent.

TGKK

622 Betriebe

VGKK

Zum Stichtag 31.12.2012 gab es 386 Unternehmen mit Insolvenzrückstand.

Bezüglich der Auswertungen zu den Beitragsrückständen der Dienstgeber bzw. dem Anteil der insolvenzverhangenen Beitragsforderungen an den Rückständen zum Stichtag 31.12.2012 hat mir der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mitgeteilt, dass diese erst nach Vorliegen der Schlussbilanzen der Sozialversicherungsträger (Termin 31.5.2013) vorgenommen werden können. Entsprechende Zahlen liegen somit erst mit Ende Juni 2013 vor. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat mir daher die entsprechenden Werte zum Stichtag 31.12.2011 übermittelt.


Rückstände bzw. Anteil der insolvenzverhangenen Beitragsforderungen

an den Rückständen zum 31.12.2011

Gebietskranken-

kassen

Rückstände

in Mio. Euro

davon insol-venzverhangen

in % der

Rückstände

Alle GKK

1.017,4    

423,2    

41,6    

WGKK

412,1    

102,3    

24,8    

NÖGKK

109,8    

84,3    

76,8    

BGKK

26,2    

14,0    

53,4    

OÖGKK

172,0    

92,5    

53,8   

StGKK

139,0    

46,6    

33,5    

KGKK

51,5    

15,5    

30,1    

SGKK

50,9    

27,3    

53,6    

TGKK

27,1    

22,2    

81,9    

VGKK

28,8    

18,5    

64,2    

Quelle: Monatsabrechnungen; Schlussbilanzen

Rund 19% der Beträge entfallen auf die Krankenversicherung.

 

Frage 5:

Auf die nachstehende, vom Hauptverband der österreichischen Sozialversi­cherungsträger übermittelte Aufstellung wird verwiesen:

Monatsabrechnungen der Gebietskrankenkassen 2012

Gebiets-

kranken-

kassen

Fälligkeit an

Beiträgen

Abschrei-

bungen

Abschrei-

bungen in % der

Fälligkeiten

Rückstände

DienstgeberInnen

Dezember 2012

Rückstände

in % der

Fälligkeiten

Alle GKK

34.532,4

216,5

0,6

950,6

2,8

WGKK

8.332,4

112,7

1,4

373,5

4,5

NÖGKK

5.485,8

17,0

0,3

118,7

2,2

BGKK

818,6

2,7

0,3

31,0

3,8

OÖGKK

6.479,5

19,4

0,3

160,5

2,5

StGKK

4.523,1

41,7

0,9

113,0

2,5

KGKK

2.002,7

6,5

0,3

57,8

2,9

SGKK

2.416,0

5,2

0,2

51,8

2,1

TGKK

2.879,1

4,9

0,2

25,9

0,9

VGKK

1.595,2

6,4

0,4

18,4

1,2

Beträge in Mio. Euro

Quelle: Monatsabrechnungen

 

Frage 6:

Zu dieser Frage erhielt ich vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger folgende Informationen:

 

WGKK

Es wurden 340 Anzeigen nach § 153c StGB erstattet.

NÖGKK

Im Kalenderjahr 2012 wurden 10 Strafanzeigen nach § 153c StGB erstattet und 86 Anfragen der Strafverfolgungs­behörden beantwortet, wodurch in diesen Fällen eine Anzeigenerstattung überflüssig wurde.

BGKK

Es wurde keine Strafanzeige gemäß § 153c StGB erstattet.

OÖGKK

In 14 Fällen wurde gegen Dienstgeber wegen des Verdachtes des Vergehens nach § 153c StGB Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft übermittelt. In weiteren 44 Fällen wurden seitens der Strafgerichte Erhebungen getätigt.

StGKK

Es wurden insgesamt 93 Strafanzeigen (vornehmlich nach § 153c StGB) eingebracht.

KGKK

Im Jahr 2012 wurden 46 Sach­ver­halts­dar­stellungen wegen Verdacht des Verstoßes gegen § 153c StGB zur Beurteilung an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

SGKK

Im Kalenderjahr 2012 wurden 82 Strafanzeigen erstattet.

TGKK

201 Strafanzeigen

VGKK

Es wurde 1 Anzeige gemäß § 153c StGB erstattet.

 


Frage 7:

Die nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge nach Beitragsprüfung im Jahr 2012 stellen sich nach den mir übermittelten Informationen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger wie folgt dar (Beträge in Euro):

 

WGKK

61.545.964

NÖGKK

32.256.386

BGKK

6.146.812

OÖGKK

33.571.732

StGKK

27.741.370

KGKK

15.944.089

SGKK

11.562.922

TGKK

15.511.914

VGKK

8.397.415

Die nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge sind auf die Prüfergebnisse von GPLA-Prüfern der Sozialversicherung und der Finanzämter zurückzuführen.