13813/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14256/J des Abgeordneten Markowitz wie folgt:

 

Vorweg muss ich darauf hinweisen, dass Fragen der betrieblichen Lehrausbildung in die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend fallen.

 

Das breit gefächerte Angebot an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen,

das duale System der beruflichen Ausbildung sowie der hohe Stellenwert der Arbeitsmarktpolitik für Jugendliche sind das Erfolgsrezept für die im europäischen Vergleich sehr positive Situation der Jugendlichen am österreichischen Arbeitsmarkt.

Das heimische Modell gilt für viele europäische Staaten als Vorbild bei der Weiterentwicklung ihrer Berufsbildungssysteme und der arbeitsmarktpolitischen Interventionen für junge Menschen.

 

Um Qualität und Quantität der Lehrausbildung zu gewährleisten, wurden im Jahr 2012 über € 320 Mio. – aus dem IEF und der Gebarung Arbeitsmarkt – für die Förderung der betrieblichen und überbetrieblichen Lehrausbildung aufgewendet; für 2013 wird ein ähnlich hoher Mitteleinsatz erwartet.

 

 

Frage 1:

Im Jahr 2012 traten insgesamt 58.034 Lehrlinge zur Lehrabschlussprüfung an. 47.635 bestanden diese und 10.399 erhielten ein nicht bestanden; das sind 18 %.

Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht ist der erfolgreiche Abschluss einer Lehrausbildung von großer Bedeutung, da die Wirtschaft ausgebildete FacharbeiterInnen dringend braucht und das Arbeitslosigkeitsrisiko durch eine abgeschlossene Berufsausbildung deutlich gemindert wird: So hatten Personen mit lediglich Pflichtschulabschluss im Jahr 2012 ein Arbeitslosigkeitsrisiko von 19,4 %, während Personen mit Lehrabschluss ein Arbeitslosigkeitsrisiko von 6 % aufwiesen. Die fehlende Berufsausbildung hat darüber hinaus weitreichende Konsequenzen: Die Armutsgefährdung für Personen mit lediglich Pflichtschulabschluss lag 2011 bei 20,9 %, bei Personen mit Lehrabschluss bei 9,4 %.

Frage 2:

Fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend.

Frage 3:

Es ist mir und dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend ein gemeinsames, wichtiges Anliegen, den Jugendlichen und den Betrieben die notwendige Unterstützung zu geben, eine Lehrausbildung erfolgreich durchzuführen. Mit bestehenden und sich in Vorbereitung befindenden Programmen sind wir bestrebt, die Lehrlinge mit der bestmöglichen Vorbereitung zur und durch die Lehrabschlussprüfung zu führen bzw. sie bei einer etwaigen negativen Prüfung auf ein neuerliches Antreten vorzubereiten. 

 

Auf Grundlage der Novelle des Berufsausbildungsgesetzes von 2011 werden daher bereits seit dem vergangenen Jahr in Zusammenarbeit zwischen BMWFJ und BMASK neue Akzente zur Absicherung des individuellen Ausbildungserfolgs gesetzt.

 

Im Herbst 2012 ist das  „Lehrlingscoaching“ als Pilotprojekt in vier Bundesländern gestartet. Lehrlingscoaching ist ein Beratungs- und Betreuungsangebot für Unternehmen und Lehrlinge zur Vermeidung von Drop Outs und Absicherung des Ausbildungserfolgs. Eine Ausweitung des Angebotes auf ganz Österreich ist geplant.

 

Als Maßnahme zur Qualitätssicherung ist auch die „Ausbildung zertifizierter LAP-PrüferInnen“ zu nennen. Darüber hinaus werden weitere Unterstützungsinstrumente wie ein Ausbildungsleitfaden entwickelt.

Frage 4:

Fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend.