13814/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 22. April 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0076-IM/a/2013

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 14097/J betreffend „Geldbußen bei Verstößen nach dem Kartellgesetz, Pauschalgebühr bei Zusammenschlussanmeldungen nach dem Wettbewerbsgesetz“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 27. Februar 2013 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 und 10 der Anfrage:

 

Geldbußen werden durch das Kartellgericht verhängt und somit im Wirkungsbereich meines Ressorts weder vereinnahmt noch verwendet.

 

 

 


Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

 

Die Einzahlungen werden im Globalbudget 4001- Steuerung und Services unter Heranziehung der Budgetposition 8157 000 (Sonstige Gebühren) verbucht. Ein Neuntel der Pauschalgebühren ist gemäß § 10a Abs. 1 Wettbewerbsgesetz an das Bundesministerium für Justiz zu überweisen. Dem geltenden Haushaltsrecht entsprechend fließen diese Einnahmen in das Gesamtbudget des Bundes ein.

 

 

Antwort zu den Punkten 7 bis 9 und 11 bis 15 der Anfrage:

 

Solche "Settlement"-Verfahren sind im europäischen Kontext weit verbreitet, und dies mit gutem Grund: Mit Settlement-Verfahren können wesentlich mehr Fälle wesentlich schneller abgeschlossen werden als in normalen Verfahren, was mit der Führung des Beweisverfahrens in Zusammenhang steht. Durch den neuen    § 37 Kartellgesetz, der mit 1. März 2013 in Kraft getreten ist und die Veröffentlichung der Entscheidungen des Kartellgerichts vorsieht, wird die Transparenz wesentlich verbessert. Die BWB hat mitgeteilt, dass sie nach Abschluss der Überarbeitung des Leniency Handbuchs die Erstellung eines analogen Handbuchs für Settlements prüfen wird. Auch in Settlement-Verfahren spricht das Kartellgericht über die Höhe der Geldbuße ab.