13816/AB XXIV. GP
Eingelangt am 24.04.2013
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0054-I/A/15/2013
Wien, am 22. April 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 14118/J des Abgeordneten Jannach und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Die Statistik Austria erhebt Daten zu Pferden und anderen Einhufern unter dem Sammelbegriff „Pferde und andere Einhufer“, eine gesonderte Auswertung für Pferde erfolgt nicht.
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Jahr |
Fohlen |
Erwachsene Einhufer |
Gesamt |
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2010 |
427 |
520 |
947 |
|
2011 |
496 |
507 |
1003 |
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2012 |
442 |
491 |
933 |
Quelle: STATISTIK AUSTRIA, Schlachtungsstatistik
Fragen 2 und 3:
Das Bundesministerium für Gesundheit betreibt eine zentrale Pferdedatenbank für alle Equiden in Österreich, unbeschadet dessen, ob es sich um Zucht-, Nutz-, Turnier- oder Schlachtpferde handelt. Diese Datenbank ist nicht öffentlich einsehbar, da sie auch persönliche Daten der Pferdebesitzer/innen beinhaltet.
Frage 4:
Vom Identifizierungssystem der Europäischen Union - bestehend aus Pferdepass, Einzelidentifizierung und Datenbankeintragung - sind alle Equiden, die in Österreich identifiziert wurden, betroffen, dabei ist bei jedem Pferd unter anderem auch erfasst, ob es zur Lebensmittelgewinnung verwendet werden darf oder nicht, unbeschadet dessen, ob es sich um Turnier- oder Sportpferde handelt. Ziel der in diesem Zusammenhang heranzuziehenden Verordnung (EG) Nr. 504/2008 ist es, alle Equiden zu identifizieren und Aufzeichnungen festzulegen, ob ein solches Tier geschlachtet und der Lebensmittelgewinnung zugeführt werden darf.
Frage 5:
Die zentrale Datenbank umfasst mittlerweile etwa 90% des gesamten Pferdebestandes, die vollständige Erfassung aller Equiden wird vorangetrieben.
Frage 6:
Die Kontrolle von Pferdefleisch – ebenso wie von Fleisch- und Fleischerzeugnissen generell - erfolgt im Zuge der Revisionen und Probenahmen in den fleischverarbeitenden Betrieben, im Handel und in der Gastronomie bzw. Gemeinschaftsverpflegung durch die jeweilig zuständige Landeskontrollbehörde. Die Häufigkeit ist abhängig von der Betriebsgröße und der Risikoeinstufung des Betriebes. Sie erfolgt in Schlacht- und Zerlegungsbetrieben sowie Verarbeitungsbetrieben durch amtliche Tierärztinnen/‑ärzte, im Einzelhandel sowie in der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung durch die Lebensmittelaufsichtsorgane. Gezogene Proben werden in den Labors der Agentur für Gesundheit- und Ernährungssicherheit (AGES) sowie den Landesuntersuchungsanstalten von Wien, Kärnten und Vorarlberg untersucht und begutachtet. Werden dabei Beanstandungen evident, muss die zuständige Kontrollbehörde der Länder entsprechende Maßnahmen setzen. Dies trifft ebenso zu, wenn die Kontrollbehörden im Zuge von Betriebsrevisionen Mängel z.B. hins. Hygiene oder in der Rückverfolgbarkeitsdokumentation feststellen.
Frage 7:
Ein Ausschluss der Möglichkeit, dass falsch deklarierte Waren - sei dies vorsätzlich oder fahrlässig - in Österreich auf den Markt gelangen, ist nicht möglich. Durch risikobasiert entwickelte Kontrollpläne, genaue Analysen der Kontrolltätigkeiten und –ergebnisse der vergangenen Jahre ebenso wie der RASFF-Meldungen und darauf aufbauend eine gute Planung und Koordinierung der Kontrolltätigkeiten in Österreich in Kombination mit einer raschen Reaktionen der Kontrollbehörden im Anlassfall versucht mein Ressort in Zusammenarbeit mit den Ländern und der AGES dies bestmöglich zu verhindern.
Im Zuge der von mir angeordneten Schwerpunktkontrollaktion auf Pferdefleisch in Rindfleischprodukten und anderen Fleischerzeugnissen wurden insgesamt über 650 Proben auf das Vorhandensein von nicht deklariertem Pferdefleisch untersucht. Die Proben wurden von den Landeskontrollbehörden gezogen und von der AGES bzw. den Untersuchungsanstalten der Länder Wien, Kärnten und Vorarlberg untersucht und begutachtet. Die AGES hat regelmäßig über die österreichweiten Probenergebnisse auf ihrer Homepage berichtet. Mit Ende März 2013 wurde die Sonderkontrollaktion beendet. DNA-Tests bei Fleischerzeugnissen werden künftig in den Routinekontrollplan integriert werden.
Bei den oben erwähnten über 650 Proben, die im Zuge der Schwerpunktkontrollen gezogen wurden, wurde eine geringe Anzahl an positiven Proben (Herkunft aus dem In- und Ausland) festgestellt. In Österreich wurde ein Einzelfall in Kärnten entdeckt. Ein Endbericht ist in Ausarbeitung und wird meinem Ressort nach Fertigstellung vorgelegt werden.
Aufgrund der bisherigen Ergebnisse und einer Vielzahl von Meldungen behördlicher Maßnahmen über das europäische Schnellwarnsystem RASFF kann gesagt werden, dass es sich beim „Pferdefleischskandal“ um ein internationales Ereignis handelt, das sämtliche EU-Länder, darunter auch Österreich, und etliche Drittstaaten betroffen hat. Die Zusammenarbeit unter den Behörden und der Informationsaustausch haben gut funktioniert und dazu beigetragen, dass betroffene Produkte rasch vom Markt genommen wurden.
Frage 8:
Die Untersuchung von Lebensmittelproben, die im Rahmen der amtlichen Kontrolle gezogen werden, erfolgt in der AGES und in den Lebensmitteluntersuchungsanstalten von Wien, Kärnten und Vorarlberg.
Von der AGES liegen folgende Untersuchungsergebnisse vor:
|
AGES |
|
|
Jahr |
Anzahl der untersuchten Proben |
|
2008 |
4637 |
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2009 |
4329 |
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2010 |
4780 |
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2011 |
5117 |
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2012 |
5071 |
Die Lebensmitteluntersuchungsanstalt der Stadt Wien hat folgende Untersuchungszahlen übermittelt:
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Lebensmitteluntersuchungsanstalt
|
|
|
Jahr |
Anzahl der untersuchten Proben |
|
2008 |
2047 |
|
2009 |
2029 |
|
2010 |
1784 |
|
2011 |
1260 |
|
2012 |
1061 |
Frage 9:
Ja, im Rahmen des nationalen Rückstandskontrollplanes wird Fleisch von Pferden nach den Vorgaben der Richtlinie 96/23/EG (national: Rückstandskontrollverordnung 2006) auf Rückstände untersucht. Dies umfasst auch die Untersuchung auf Arzneimittelrückstände.
Frage 10:
Die im Rahmen des nationalen Rückstandskontrollplanes gezogenen amtlichen Proben werden ausschließlich in der AGES, Institut für Lebensmittelsicherheit Wien, auf Arzneimittelrückstände untersucht. Sind amtliche Lebensmittelproben auf Arzneimittelrückstände zu untersuchen, so sind diese ebenfalls an das genannte Institut zu senden.
Frage 11:
In den Jahren 2007 bis 2011 wurden insgesamt 418 Proben, davon 275 Proben von österreichischem Pferdefleisch (Schlachthofproben) im Rahmen des nationalen Rückstandskontrollplanes auf Arzneimittelrückstände untersucht:
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Jahr |
Österr.
Schlachthof- |
Gesamtanzahl |
|
2007 |
52 |
83 |
|
2008 |
73 |
96 |
|
2009 |
56 |
90 |
|
2010 |
50 |
79 |
|
2011 |
44 |
70 |
Frage 12:
Untersucht wird einerseits auf verbotene nicht zugelassene Stoffe wie Stilbene, Hormone (Steroide), Thyreostatika, Resorcylsäure-Lactone (einschließlich Zeranol),
Beta-Agonisten, Stoffe der Tabelle 2 des Anhangs der „Rückstandshöchstmengen-Verordnung“ (EU) Nr. 37/2010 und andererseits auf Tierarzneimittel wie Stoffe mit antibakterieller Wirkung einschließlich Sulfonamiden und Chinolonen, Anthelmintika, Kokzidiostatika, Beruhigungsmittel, nicht steroidale entzündungshemmende Mittel (NSAID - zu dieser Stoffgruppe zählt Phenylbutazon) und Kortikosteroide.
Ebenso wird auf Umweltkontaminanten wie Schädlingsbekämpfungsmittel, chemische Elemente und Mykotoxine untersucht.
Frage 13:
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Jahr |
Substanz |
Anzahl |
|
2007 |
Phenylbutazon |
1 |
|
2008 |
Phenylbutazon |
1 |
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2009 |
Sulfadiazin (Sufonamid) |
1 |
|
|
Metamizol |
1 |
|
2010 |
- |
- |
|
2011 |
- |
- |
Metamizol ist ein zur Anwendung bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, zugelassener pharmakologisch wirksamer Stoff. Es besitzt eine sehr gute analgetische (schmerzlindernde) und antipyretische (fiebersenkende) Wirkung und wird in der Pferdemedizin sehr häufig in der Koliktherapie eingesetzt. In der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 sind für Metamizol Rückstandshöchstmengen für bestimmte Zielgewebe festgelegt. Es handelte sich im Fall von Metamizol sowie im Fall des Sulfonamid-nachweises um eine Überschreitung der festgelegten Rückstandshöchstmengen. Die Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen 2012 werden noch ausgewertet.
Fragen 14 bis 16:
An den österreichischen Grenzkontrollstellen (Flughafen Wien und Flughafen Linz) wurden seit Jahren keine Importsendungen mit Pferdefleisch zur Kontrolle vorgestellt. Grundsätzlich sind dafür allerdings detaillierte Verfahren festgelegt, die auch Laboruntersuchungen beinhalten. Mangels geeigneter Sendungen wurden an den österreichischen Grenzkontrollstellen auch keine DNA-Untersuchungen von Fleischerzeugnissen hinsichtlich Verdachts auf Pferdefleisch veranlasst.
Fragen 17 und 18:
Ich verweise auf meine Ausführungen zu den Fragen 8 und 21. Eine Tierartendifferenzierung bei den Fleischerzeugnissen wird Rahmen der amtlichen Kontrolle im Verdachtsfall oder im Rahmen einer Schwerpunktaktion durchgeführt.
Frage 19:
Die Bestimmung einer Tierart in Fleischerzeugnissen erfolgt mit molekularbiologischen Methoden, im ersten Schritt erfolgt die Isolierung der DNA (Erbgut) aus den Lebensmittelproben.
Fragen 20 und 21:
Die Bestimmung einer Tierart in Fleischerzeugnissen wird in der AGES und in der Lebensmitteluntersuchungsanstalt der Stadt Wien durchgeführt:
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Jahr |
AGES |
LUA Wien |
|
|
Anzahl der untersuchten Proben |
|
|
2008 |
4 |
k.A. |
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2009 |
103 |
133 |
|
2010 |
82 |
67 |
|
2011 |
15 |
37 |
|
2012 |
164 |
8 |
|
2013 (bis 15.03.) |
425 |
109 |
k.A. … keine Angabe erhalten